Ein Blick auf die Windschutzscheibe, und da ist es: Die Lochung auf der Plakette zeigt einen Monat, der schon vorbei ist. Kein Grund zur Panik, aber ein Grund, diese Woche noch anzurufen.
Erst einmal: Wann bist du wirklich überfällig?
Die wiederkehrende Begutachtung nach §57a KFG, im Alltag „Pickerl“, ist in dem Monat fällig, der auf der Plakette gelocht ist. Du darfst sie aber schon einen Monat vorher und noch bis zu vier Monate danach machen lassen. Diese vier Monate heißen Toleranzfrist.
Ein Beispiel: Ist dein Pickerl im März fällig, kannst du von Anfang Februar bis Ende Juli zur Begutachtung kommen. Der nächste Termin bleibt trotzdem März. Wer im Juli kommt, verliert also nichts.
Erst wenn auch die vier Monate vorbei sind, bist du wirklich überfällig. Dann ist dein Auto ohne gültige Begutachtung unterwegs, und bei einer Kontrolle kann es eine Strafe geben.
Wie oft das Pickerl fällig ist
Für Pkw gilt in Österreich die Regel 3-2-1: die erste Begutachtung drei Jahre nach der Erstzulassung, die zweite zwei Jahre danach, ab dann jedes Jahr. Ein Auto mit Erstzulassung im Mai 2021 ist also im Mai 2024, im Mai 2026 und ab dann jeden Mai dran. Mit unserem Pickerl-Rechner siehst du deinen Termin in zehn Sekunden.
Was jetzt zu tun ist
- Termin ausmachen. Die Begutachtung darf jede dafür ermächtigte Werkstatt machen, unabhängig von der Marke deines Autos.
- Zulassungsschein mitnehmen. Ohne Zulassungsschein können wir das Gutachten nicht ausstellen.
- Kurz selbst prüfen. Brennen alle Lichter? Ist die Windschutzscheibe im Sichtfeld ohne Sprung? Ist genug Profil auf den Reifen? So vermeidest du einen zweiten Weg.
Was bei der Begutachtung herauskommen kann
- Keine Mängel: Du bekommst die neue Plakette sofort.
- Leichte Mängel: Die Plakette gibt es trotzdem. Die Mängel stehen im Gutachten und sollten bald behoben werden.
- Schwere Mängel: Keine Plakette, bis die Mängel behoben sind. Danach wird nachgeprüft. Viele Kleinigkeiten wie Glühbirnen oder Wischerblätter erledigen wir nach deinem Okay gleich im selben Termin.
- Gefahr im Verzug: Wenn ein Mangel so schwer ist, dass das Auto die Verkehrssicherheit gefährdet, darf es nicht mehr weiterfahren und die Behörde wird verständigt. Das kommt selten vor, meistens bei durchgerosteten Bremsleitungen oder kaputten Achsteilen.
Unser Ablauf: Bevor wir etwas reparieren, rufen wir dich an und sagen dir, was es kostet. Du entscheidest. Nichts wird getauscht, das du nicht freigegeben hast.
Damit es nicht wieder passiert
Trag dir den Monat ins Handy ein, sobald du die neue Plakette hast, oder lass dich von uns erinnern. Wer ohnehin jedes Jahr ein Service macht, kann das Pickerl gleich mitnehmen: ein Termin, ein Weg, eine Rechnung.
