Jedes Jahr im Oktober klingelt bei uns das Telefon im Minutentakt: „Muss ich jetzt schon wechseln?“ Die kurze Antwort: In Österreich gibt es keine fixe Winterreifenpflicht nach Datum, sondern eine situative. Die lange Antwort steht hier.
Was das Gesetz verlangt
Von 1. November bis 15. April gilt für Pkw und leichte Lkw bis 3,5 Tonnen die Winterausrüstungspflicht, und zwar immer dann, wenn winterliche Fahrbahnverhältnisse herrschen: Schnee, Schneematsch oder Eis. Dann brauchst du auf allen vier Rädern Winterreifen. Alternativ sind Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt, aber nur, wenn die Fahrbahn durchgehend oder fast durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Heißt in der Praxis: Ist es am 20. November trocken und mild, darfst du mit Sommerreifen fahren. Liegt am nächsten Morgen Schneematsch auf der Mariazeller Straße, nicht mehr.
Wann ein Winterreifen als Winterreifen zählt
Hier wird es für viele überraschend: Ein Winterreifen mit zu wenig Profil gilt rechtlich nicht mehr als Winterreifen. Die Mindestprofiltiefe beträgt bei Radialreifen 4 Millimeter, bei Diagonalreifen 5 Millimeter. Darunter bist du im Winter so unterwegs, als hättest du Sommerreifen montiert.
Zum Vergleich: Bei Sommerreifen schreibt das Gesetz nur 1,6 Millimeter vor. Wir empfehlen auch dort, ab etwa 3 Millimeter über neue Reifen nachzudenken, weil der Bremsweg auf nasser Straße deutlich länger wird.
Fährst du Ganzjahresreifen, frag uns, ob deine Reifen als Winterreifen gelten. Beim Neukauf lohnt sich ein Blick auf das Schneeflocken-Symbol mit Berg. Es zeigt, dass der Reifen einen Test auf Schnee bestanden hat.
Warum du trotzdem nicht bis zum ersten Schnee warten solltest
- Temperatur statt Kalender: Die weichere Gummimischung von Winterreifen greift schon bei Kälte ohne Schnee besser. Unter etwa 7 °C haben Sommerreifen spürbar weniger Haftung.
- Die Woche nach dem ersten Schnee: Dann wollen alle gleichzeitig. Wer früher bucht, bekommt den Wunschtermin und wartet nicht drei Wochen.
- Faustregel „O bis O“: Von Oktober bis Ostern auf Winterreifen. Das ist kein Gesetz, deckt aber den gesetzlichen Zeitraum ab und passt zum Wetter im Traisental ziemlich gut.
Was beim Wechsel bei uns passiert
- Wir messen das Profil an jedem Reifen und sagen dir ehrlich, ob er noch eine Saison hält.
- Wir schauen nach Rissen, Beulen und dem Alter des Reifens. Das Herstellungsdatum steht als vierstellige Zahl am Ende der DOT-Nummer auf der Flanke, etwa „4219“ für die 42. Woche 2019.
- Wir stellen den Reifendruck nach Herstellerangabe ein.
- Wir ziehen die Radschrauben mit dem Drehmomentschlüssel an. Bitte lass sie nach etwa 50 Kilometern noch einmal kontrollieren, das machen wir gratis.
Tipp: Wenn du deine Reifen bei uns einlagerst, wechseln wir sie gewaschen und geprüft. Du musst keine Räder mehr in den Kofferraum hieven und siehst schon bei der Einlagerung, ob du für die nächste Saison neue brauchst.
Und wenn du doch erwischt wirst?
Wer bei Schnee ohne Winterausrüstung fährt, riskiert eine Verwaltungsstrafe. Teurer kann es nach einem Unfall werden: Fehlende Winterreifen können als Mitverschulden gewertet werden. Den Ärger spart man sich mit 30 Minuten in der Werkstatt.
