Ratgeber

Förderungen für Website und Digitalisierung nach Bundesland

Entwurf. Diese Seite ist noch nicht redaktionell geprüft. Die rechtliche Prüfung steht noch aus.

Du willst für deine neue Website oder ein Digitalisierungsprojekt eine Förderung nutzen? Hier findest du die Programme von Bund und Bundesländern, die wir zuletzt am 14.10.2026 auf den offiziellen Seiten geprüft haben. Jede Karte zeigt, wer einreichen darf, was gefördert wird, den Fördersatz, die Mindestkosten, die Frist und den Status. "Offen" heißt: Anträge sind laut offizieller Seite möglich. "Ausgeschöpft" heißt: Das Budget ist verbraucht. "Beendet" heißt: Das Programm läuft nicht mehr. Förderungen ändern sich oft, manchmal innerhalb weniger Wochen, wenn ein Budget aufgebraucht ist. Prüf deshalb vor jeder Bestellung die verlinkte Quelle. Eine Bedingung findest du bei fast allen Programmen: Du musst den Antrag einreichen, bevor du bestellst oder mit dem Projekt beginnst. Kosten davor werden meist nicht anerkannt. Achte außerdem auf Ausschlüsse: Mehrere Programme fördern eine Website nur als Teil eines größeren Digitalisierungsprojekts oder schließen Websites und Online-Marketing ganz aus. Diese Seite ersetzt keine Beratung durch die Förderstelle.

Nach Bundesland

  • BundesweitBundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) und WKO; Abwicklung der Umsetzungsförderung durch die aws: Budget ausgeschöpft
  • NiederösterreichLand Niederösterreich und Wirtschaftskammer Niederösterreich: Einreichung offen
  • OberösterreichLand Oberösterreich und Wirtschaftskammer Oberösterreich: Einreichung offen
  • SteiermarkSteirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG): Einreichung offen · Landesinnung Fußpflege, Kosmetik und Massage der WKO Steiermark: Einreichung offen
  • TirolLand Tirol: Einreichung offen
  • WienWirtschaftsagentur Wien: Einreichung offen

Häufige Fragen

Muss ich die Förderung beantragen, bevor ich die Website bestelle?

In den meisten geprüften Programmen ja. Bei der Wirtschaftsagentur Wien werden nur Projekte gefördert, die nach der Einreichung umgesetzt werden, bei Lebens!Nah der SFG zählen nur Kosten nach Antragseingang, beim Land Tirol ist der Antrag vor dem Förderzeitraum einzureichen. In Oberösterreich (DIGITAL.PLUS 26) dürfen Kosten höchstens 10 Wochen vor dem Antrag liegen. Bestell deshalb erst, wenn der Antrag eingereicht ist.

Gibt es KMU.DIGITAL 2026 noch?

Laut kmudigital.at ist das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 vollständig ausgeschöpft. Anträge für Beratungs- und Umsetzungsförderung sind derzeit nicht möglich. In früheren Phasen gab es bei der Umsetzung 30 Prozent Zuschuss bis 6.000 Euro für Projekte von 2.000 bis 30.000 Euro netto, nach einer verpflichtenden Beratung. Reine Content- oder Design-Updates einer Website waren ausgeschlossen.

Wird eine neue Website überall gefördert?

Nein. Die Wirtschaftsagentur Wien schließt Website-Erstellung und Webshops als Einzelmaßnahme aus. DIGITAL.PLUS 26 in Oberösterreich schließt Websites, Design, SEO und Online-Marketing aus. In der Steiermark nennen Lebens!Nah der SFG und die Förderung der Landesinnung Fußpflege, Kosmetik und Massage die erstmalige Erstellung oder wesentliche Adaptierung einer Website dagegen ausdrücklich als förderbar.

Sind monatliche Kosten wie ein Website-Abo förderbar?

Meist nur eingeschränkt. Laufende Betriebskosten sind in vielen Programmen ausgeschlossen. DIGITAL.PLUS 26 erkennt Lizenzen und Online-Dienste bis zu 12 Monate an, schließt aber laufende Betreuungskosten ohne Projektcharakter aus. Bei KMU.DIGITAL waren Cloud-Lizenzen nur im Projektzeitraum förderbar. Frag bei der Förderstelle nach, bevor du mit einem Abo rechnest.

Wie aktuell sind die Angaben auf dieser Seite?

Jedes Programm trägt das Datum der letzten Prüfung auf der offiziellen Seite. Budgets können jederzeit ausgeschöpft sein, und Fristen werden verschoben. Verbindlich sind nur die Richtlinie und die Auskunft der Förderstelle. Ruf vor dem Antrag die verlinkte Quelle auf und lies die aktuelle Richtlinie.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Auskunft deiner Kammer bzw. deiner Rechtsberatung.

Kostenlosen Entwurf für deinen Betrieb anfragen

Unverbindlich, kein Termin nötig. Du schickst mir ein paar Infos, ich baue dir den ersten Entwurf.

Jetzt unverbindlich anfragen
Jetzt unverbindlich anfragen