Förderung · Bundesweit · Stand Oktober 2026

KMU.DIGITAL und andere Bundesförderungen für Digitalisierung

Entwurf. Diese Seite ist noch nicht redaktionell geprüft. Die rechtliche Prüfung steht noch aus.

Du suchst eine Förderung des Bundes für deine Website oder dein Digitalisierungsprojekt? Das bekannteste Programm ist KMU.DIGITAL, getragen vom Wirtschaftsministerium und der WKO, die Umsetzungsförderung wickelt die aws ab. Die wichtigste Nachricht zuerst: Laut kmudigital.at ist das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 vollständig ausgeschöpft, Anträge für Beratung und Umsetzung sind derzeit nicht möglich (geprüft am 14.10.2026). Auf dieser Seite findest du trotzdem die Regeln der letzten Phase, weil sie zeigen, wie Bundesförderungen für Digitalisierung typischerweise aufgebaut sind: zuerst eine geförderte Beratung, dann die Umsetzung, Antrag vor dem ersten Euro Kosten, Mindest- und Höchstprojektkosten. So kannst du schnell einschätzen, ob ein neues Programm zu deinem Vorhaben passt. Für Website-Projekte wichtig: Reine Content- oder Design-Updates einer Website waren bei KMU.DIGITAL ausgeschlossen, laufende Betriebskosten grundsätzlich auch. Schau zusätzlich auf die Seite deines Bundeslands, dort laufen teils eigene Programme.

Programme

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) und WKO; Abwicklung der Umsetzungsförderung durch die aws

Budget ausgeschöpft

Wer
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Österreich.
Was wird gefördert
Beratung durch zertifizierte Berater:innen (Status- und Potenzialanalyse, Strategieberatung) sowie die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten, z. B. in den Themen E-Commerce und Online-Marketing, Geschäftsmodelle und Prozesse, IT-Security, digitale Verwaltung.
Höhe
Beratung: Status- und Potenzialanalyse 80 %, Strategieberatung 50 %, zusammen max. 3.000 Euro je Unternehmen. Umsetzung: 30 % Zuschuss, max. 6.000 Euro. (max. 6 000 €), Mindestinvestition 2 000 € netto
Bedingungen
  • Für die Umsetzungsförderung muss vorher eine geförderte KMU.DIGITAL-Beratung abgeschlossen sein.
  • Förderbare Projektkosten von 2.000 bis 30.000 Euro (ohne USt.).
  • Kosten und Leistungen vor dem Tag der Antragstellung sind nicht förderbar.
  • Reine Aktualisierungen von Content oder Design einer Website und Kosten für Suchmaschinenwerbung sind ausgeschlossen.
  • Laufende Betriebskosten sind grundsätzlich nicht förderbar; Cloud-Lizenzen nur im Projektzeitraum (max. 12 Monate) als Teil einer Neuinvestition.
Budget
Laut kmudigital.at (abgerufen 2026-10-14) ist das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 vollständig ausgeschöpft; Anträge für Beratungs- und Umsetzungsförderung sind nicht mehr möglich.
Website-Abo förderbar?
Derzeit nicht, weil keine Anträge mehr möglich sind; auch in offenen Phasen war ein reiner Website-Relaunch (Content/Design) ausgeschlossen und ein laufendes Abo nur eingeschränkt im Projektzeitraum förderbar.

Offizielle Programmseite (abgerufen am 14. Oktober 2026)

So macht's Weblux

Wir beobachten, ob der Bund ein neues Digitalisierungsprogramm startet, und aktualisieren diese Seite. Bis dahin schauen wir mit dir auf die Programme deines Bundeslands. Eine Förderzusage können wir nicht geben; die entscheidet die Förderstelle.

Häufige Fragen

Kann ich KMU.DIGITAL jetzt noch beantragen?

Laut kmudigital.at nicht. Dort steht, dass das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 vollständig ausgeschöpft ist und keine Anträge für Beratungs- und Umsetzungsförderung mehr möglich sind. Ob und wann es eine neue Phase gibt, ist auf der Seite nicht angegeben. Schau auf kmudigital.at nach oder frag bei deiner Wirtschaftskammer.

Was hat KMU.DIGITAL 4.0 gefördert?

Beratung durch zertifizierte Berater:innen in vier Themen: Geschäftsmodelle und Prozesse, E-Commerce und Online-Marketing, IT und Cybersecurity sowie digitale Verwaltung. Status- und Potenzialanalysen wurden mit 80 Prozent, Strategieberatungen mit 50 Prozent gefördert, zusammen bis 3.000 Euro. Die Umsetzung brachte 30 Prozent Zuschuss, höchstens 6.000 Euro, bei Projektkosten von 2.000 bis 30.000 Euro netto.

War eine neue Website bei KMU.DIGITAL förderbar?

Teilweise. Laut FAQ der Umsetzungsförderung waren Aktualisierungen von Webseiten, die nur Content oder Design betreffen, ausgeschlossen, ebenso Kosten für Suchmaschinenwerbung. Projekte im Thema E-Commerce und Online-Marketing konnten gefördert werden, wenn sie über ein reines Redesign hinausgingen. Voraussetzung war immer eine abgeschlossene geförderte Beratung.

Ab wann durften Kosten anfallen?

Laut FAQ zur Umsetzungsförderung durften vor dem Anerkennungsstichtag, also dem Tag der Antragstellung, keine Kosten oder Leistungen anfallen. Die Unterlagen für die Abrechnung waren spätestens zwei Monate nach Projektabschluss einzureichen. Diese Regel ist typisch: Auch die meisten Landesförderungen verlangen den Antrag vor Projektbeginn.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Auskunft deiner Kammer bzw. deiner Rechtsberatung.

Kostenlosen Entwurf für deinen Betrieb anfragen

Unverbindlich, kein Termin nötig. Du schickst mir ein paar Infos, ich baue dir den ersten Entwurf.

Jetzt unverbindlich anfragen

Quellen

  1. Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) und WKO; Abwicklung der Umsetzungsförderung durch die aws (abgerufen am 14. Oktober 2026)

Zuletzt geprüft am 14. Oktober 2026.

Jetzt unverbindlich anfragen