Förderung · Niederösterreich · Stand Oktober 2026

digi4Wirtschaft: Digitalisierungsförderung in Niederösterreich

Entwurf. Diese Seite ist noch nicht redaktionell geprüft. Die rechtliche Prüfung steht noch aus.

Du hast einen Betrieb in Niederösterreich und willst ein Digitalisierungsprojekt umsetzen? Land Niederösterreich und Wirtschaftskammer Niederösterreich haben die Förderung digi4Wirtschaft neu aufgelegt. Laut Land NÖ stehen insgesamt 2 Mio. Euro bereit, je eine Million von Land und WKNÖ, und je Projekt gibt es bis zu 25.000 Euro. Anträge sind seit 01.10.2026, 9 Uhr, über das Wirtschaftsförderungsportal des Landes möglich, solange Mittel vorhanden sind, spätestens bis 31.12.2026 (geprüft am 14.10.2026). Das Programm hat drei Säulen: Workshops (digi kickstart), Beratung und die Umsetzung konkreter KI- und Digitalisierungsprojekte. Die genauen Kriterien, Fördersätze und das Antragsformular veröffentlicht das Land auf seiner Programmseite. Ob eine neue Website oder ein Website-Abo als Umsetzungsprojekt zählt, stand in den abgerufenen Ankündigungen nicht. Lies die Kriterien deshalb vor der Bestellung genau. Weil das Budget nach Eingang vergeben wird, lohnt sich ein früher Antrag.

Programme

Land Niederösterreich und Wirtschaftskammer Niederösterreich

Einreichung offen · Frist: 31. Dezember 2026

Wer
Niederösterreichische Unternehmen; die genauen Kriterien veröffentlicht das Land auf der Programmseite.
Was wird gefördert
KI- und Digitalisierungsprojekte in drei Säulen: Workshops (digi kickstart), Beratung und die konkrete Umsetzung von Digitalisierungsprojekten.
Höhe
Bis zu 25.000 Euro je Projekt; die Fördersätze stehen in den Kriterien auf noe.gv.at. (max. 25 000 €)
Bedingungen
  • Antrag ab 01.10.2026, 9 Uhr, über das Wirtschaftsförderungsportal des Landes.
  • Einreichung solange Mittel vorhanden sind, spätestens bis 31.12.2026.
  • Gesamtbudget 2 Mio. Euro (je 1 Mio. Euro von Land und WKNÖ).
Budget
Das Budget von 2 Mio. Euro wird nach Eingang vergeben; die Einreichung endet früher, wenn die Mittel aufgebraucht sind.
Website-Abo förderbar?
Unklar: Ob eine Website-Einrichtung oder ein Monatsabo als Umsetzungsprojekt zählt, steht nicht in den abgerufenen Ankündigungen; prüf die Kriterien auf noe.gv.at vor deiner Bestellung.

Offizielle Programmseite (abgerufen am 14. Oktober 2026)

So macht's Weblux

Wenn du digi4Wirtschaft beantragen willst, liefern wir dir ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung für den Antrag. Bestell erst, wenn du die Kriterien geprüft und den Antrag gestellt hast. Über die Förderung entscheidet das Land Niederösterreich.

Häufige Fragen

Bis wann kann ich digi4Wirtschaft beantragen?

Laut Land Niederösterreich ab 01.10.2026, 9 Uhr, solange Fördermittel vorhanden sind, längstens bis 31.12.2026. Ist das Budget von 2 Mio. Euro früher vergeben, endet die Einreichung früher. Prüf den aktuellen Stand auf noe.gv.at. Weil die Mittel nach Eingang vergeben werden, lohnt sich ein früher Antrag.

Wie viel Förderung gibt es?

Bis zu 25.000 Euro je Projekt. Die Fördersätze und Mindestkosten stehen in den Kriterien, die das Land auf seiner Programmseite zu digi4Wirtschaft veröffentlicht. Rechne nicht mit dem Höchstbetrag, bevor du die Kriterien für dein Projekt gelesen hast. Bei Fragen hilft dir die Wirtschaftskammer Niederösterreich weiter.

Wird eine Website gefördert?

Das ist aus den Ankündigungen des Landes nicht ablesbar. Das Programm richtet sich an KI- und Digitalisierungsprojekte. Lies die Kriterien auf noe.gv.at oder frag beim Land Niederösterreich nach, ob deine Website dazuzählt, bevor du bestellst. Eine schriftliche Auskunft schützt dich vor bösen Überraschungen bei der Abrechnung.

Wo stelle ich den Antrag?

Über das Wirtschaftsförderungsportal des Landes Niederösterreich. Informationen, Kriterien und Antragsformular sind laut Land seit 01.10.2026 auf der Programmseite zu digi4Wirtschaft unter noe.gv.at abrufbar. Halte Angebot und Projektbeschreibung bereit, bevor du den Antrag startest, damit du ihn in einem Durchgang vollständig einreichen kannst.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Auskunft deiner Kammer bzw. deiner Rechtsberatung.

Kostenlosen Entwurf für deinen Betrieb anfragen

Unverbindlich, kein Termin nötig. Du schickst mir ein paar Infos, ich baue dir den ersten Entwurf.

Jetzt unverbindlich anfragen

Quellen

  1. Land Niederösterreich und Wirtschaftskammer Niederösterreich (abgerufen am 14. Oktober 2026)

Zuletzt geprüft am 14. Oktober 2026.

Jetzt unverbindlich anfragen