Recht · Stand Oktober 2026

Google Fonts: Rechtslage in Österreich (Stand Oktober 2026)

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Lade Google Fonts nicht von Google-Servern, sondern hoste die Schriften selbst – dann wird beim Seitenaufruf keine IP-Adresse an Google übermittelt und das Thema ist erledigt. Gegen die Abmahnwelle von 2022 haben österreichische Gerichte das Vorgehen der Abmahner bisher als rechtsmissbräuchlich gewertet. Endgültig geklärt ist die Frage aber nicht: Der OGH hat ein Verfahren im November 2025 unterbrochen und wartet auf den EuGH. Bis dahin ist Selbst-Hosting der sichere Weg.

Was das Gesetz verlangt

Art 6 Abs 1 DSGVO (LG München I, Urteil 20.01.2022, 3 O 17493/20)
Das deutsche LG München I wertete die dynamische Einbindung von Google Fonts, bei der die IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übermittelt wurde, als unzulässig. Es sprach Unterlassung und 100 Euro Schadenersatz zu und verwies darauf, dass die Schriften auch ohne Verbindung zu Google-Servern genutzt werden können. Das ist eine deutsche Einzelentscheidung, für Österreich nicht bindend.
Art 82 DSGVO – Abmahnwelle Österreich 2022 (WKO-Information)
Im Sommer 2022 erhielten laut WKO mehrere tausend österreichische Unternehmen Schreiben wegen dynamisch eingebundener Google Fonts. Gefordert wurden pauschal 190 Euro pro Website (100 Euro Schadenersatz und 90 Euro Anwaltskosten).
Art 82 DSGVO – LG für ZRS Wien, Musterverfahren, Urteil 1. Instanz (zugestellt 30.12.2025)
Das LG für Zivilrechtssachen Wien wies im von der WKO finanzierten Musterverfahren die Klage ab: Systematische Abmahnungen zur Gewinnerzielung seien rechtsmissbräuchlich, weil Websites automatisiert aufgerufen wurden, um DSGVO-Verstöße gezielt zu provozieren; Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche bestünden in solchen Fällen nicht. Die Entscheidung war laut WKO nicht rechtskräftig. Ob Berufung erhoben wurde, war nicht verifizierbar.
LG Wien als Berufungsgericht (Parallelverfahren, Bericht 10.06.2024)
Laut futurezone bestätigte das LG Wien als Berufungsgericht in einem Parallelverfahren (1. Instanz BG Favoriten), dass das Vorgehen der Abmahnerin – automatisierter Besuch von über 30.000 Websites und tausende Mahnschreiben – rechtsmissbräuchlich war. Eine Revision an den OGH wurde angekündigt.
OGH 26.11.2025, 6 Ob 141/24i (Unterbrechung)
Der OGH unterbrach ein Google-Fonts-Verfahren (Fragen: dynamische IP-Adresse als personenbezogenes Datum, immaterieller Schadenersatz bei gezielt provoziertem Verstoß, Rechtsmissbrauch) bis zur Entscheidung des EuGH über die Vorlage des deutschen BGH (VI ZR 258/24 vom 28.08.2025) und die Rechtssache C-526/24. Eine endgültige höchstgerichtliche Klärung in Österreich steht damit aus.
EuGH 19.03.2026, C-526/24 (Brillen Rottler)
Der EuGH entschied, dass schon ein erstes Auskunftsersuchen nach Art 15 DSGVO missbräuchlich sein kann, wenn der Verantwortliche nachweist, dass es nur dazu dient, künstlich die Voraussetzungen für spätere Schadenersatzforderungen zu schaffen; die Ausnahme ist eng. Für Schadenersatz nach Art 82 DSGVO muss ein tatsächlicher Schaden und Kausalität nachgewiesen werden. Google Fonts betrifft das Urteil nicht direkt.

Checkliste

AngabeRechtsgrundlage
Schriften nicht von fonts.googleapis.com laden (Im HTML/CSS darf kein <link> oder @import auf fonts.googleapis.com stehen.)Art 6 Abs 1 DSGVO (vgl. LG München I 3 O 17493/20)
Keine Schriftdateien von fonts.gstatic.com laden (Im Netzwerk-Tab des Browsers darf beim Seitenaufruf kein Request an fonts.gstatic.com erscheinen. WKO nennt beide Domains als Prüfmerkmal.)Art 6 Abs 1 DSGVO
Schriften selbst hosten (vom eigenen Server/Domain ausliefern) (WKO: Google-Schriften lassen sich herunterladen und vom eigenen Server einbinden.)WKO-Empfehlung
Keine Google Fonts über Theme, Plugin oder Page-Builder nachgeladen (Viele Themes laden Google Fonts automatisch; Einstellung prüfen bzw. deaktivieren.)Art 6 Abs 1 DSGVO
Datenschutzerklärung passt zur tatsächlichen Font-Einbindung (Werden Fonts selbst gehostet, ist kein Hinweis auf Datenübermittlung an Google für Fonts nötig; sonst muss sie erwähnt werden.)Art 13 DSGVO

Wer ist ausgenommen

  • Lokal gehostete Google Fonts (Schriftdateien liegen auf dem eigenen Server) – es erfolgt beim Seitenaufruf keine Verbindung zu Google
  • Systemschriften (z. B. font-family: system-ui), die keine externen Requests auslösen

Typische Fehler

  • Dein WordPress-Theme lädt Google Fonts von fonts.googleapis.com, obwohl du die Schrift lokal hochgeladen hast.
  • Du hast die Fonts lokal eingebunden, aber ein Plugin (z. B. Slider, Formular, Page-Builder) lädt sie zusätzlich extern nach.
  • Du prüfst nur die Startseite, nicht Unterseiten wie Kontakt oder Blog, wo andere Vorlagen andere Schriften laden.
  • Du bezahlst ein Abmahnschreiben sofort, ohne dich bei der WKO oder einem Anwalt zu informieren.
  • Deine Datenschutzerklärung behauptet „Fonts werden lokal gehostet“, obwohl sie es nicht sind.
  • Eingebettete Google Maps oder YouTube-Videos laden ebenfalls Google-Ressourcen beim Seitenaufruf – du hast nur an die Schriften gedacht.

Häufige Fragen

Ich habe 2022 ein Schreiben wegen Google Fonts bekommen. Muss ich zahlen?

Das können wir nicht für dich entscheiden. Fakt ist: Österreichische Gerichte haben das Vorgehen der Abmahnerin mehrfach als rechtsmissbräuchlich beurteilt, zuletzt das LG für Zivilrechtssachen Wien im WKO-Musterverfahren (zugestellt 30.12.2025, nicht rechtskräftig). Der OGH hat ein Verfahren unterbrochen, bis der EuGH entscheidet. Wende dich bei konkreten Forderungen an die WKO oder einen Anwalt, bevor du zahlst.

Was ist das Problem bei dynamisch eingebundenen Google Fonts?

Wird die Schrift beim Seitenaufruf von fonts.googleapis.com bzw. fonts.gstatic.com geladen, baut der Browser deiner Besucher eine Verbindung zu Google auf und übermittelt dabei die IP-Adresse. Das LG München I hat 2022 entschieden, dass das ohne Einwilligung gegen die DSGVO verstößt, weil die Schriften auch lokal genutzt werden können. Das war ein deutsches Urteil; in Österreich ist die Frage höchstgerichtlich noch offen.

Wie prüfe ich, ob meine Website Google Fonts extern lädt?

Die WKO nennt zwei Wege: Durchsuche den Quelltext deiner Seite nach „fonts.googleapis.com“ oder „fonts.gstatic.com“, oder nutze ein Online-Prüftool. Zuverlässiger ist der Netzwerk-Tab in den Entwicklertools deines Browsers: Lade die Seite neu und filtere nach „fonts“. Prüfe mehrere Unterseiten, denn Themes und Plugins laden Schriften manchmal nur auf bestimmten Seiten.

Wie hoste ich Google Fonts selbst?

Du lädst die Schriftdateien (am besten im Format WOFF2) herunter, legst sie auf deinen eigenen Webserver und bindest sie per @font-face in deinem CSS ein. Danach entfernst du alle Verweise auf fonts.googleapis.com. Bei WordPress gibt es in vielen Themes eine Option, externe Google Fonts abzuschalten. Kontrolliere am Ende im Netzwerk-Tab, dass kein Request mehr an Google-Font-Server geht.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Auskunft deiner Kammer bzw. deiner Rechtsberatung.

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