Du führst einen Friseursalon in der Steiermark, allein oder mit kleinem Team. Deine Kund:innen kommen über Empfehlung, Instagram und Google. Bevor sie anrufen, schauen sie kurz auf deine Website. Dort wollen sie drei Dinge finden: wann du offen hast, was ein Schnitt kostet und wie sie zu einem Termin kommen. Genau hier hakt es oft. Die Preisliste ist ein Foto vom Aushang, am Handy kaum lesbar. Die Telefonnummer lässt sich nicht antippen. Und die Online-Buchung ist irgendwo ganz unten versteckt. Dazu kommt das Impressum: Friseur ist laut Gewerbeordnung ein reglementiertes Handwerk. Deshalb gehören Berufsbezeichnung, Landesinnung, der Hinweis auf die Gewerbeordnung und deine Gewerbebehörde hinein. Auf dieser Seite findest du, welche Unterseiten eine Friseur-Homepage braucht, welche Pflichtangaben gelten und was das Barrierefreiheitsgesetz für deine Terminbuchung bedeutet.
Website für Friseure: Was drauf muss, was es kostet
Diese Seiten braucht eine Friseur-Website
Startseite
- Öffnungszeiten
- Telefon als Klick-Link
- Adresse mit Anfahrt und Parkmöglichkeit
- Button „Termin buchen“ im sichtbaren Bereich
- Echte Fotos vom Salon
Leistungen & Preise
- Preisliste als Text, nicht als Foto
- Damen, Herren und Kinder getrennt
- Dauer pro Leistung
- „ab“-Preise klar kennzeichnen
Online-Termin
- Buchung nach Leistung und Mitarbeiter:in
- Bestätigung per E-Mail
- Storno-Regel in einem Satz
Team & Galerie
- Eigene Arbeiten statt Stockfotos
- Team mit Vornamen und Schwerpunkt
- Hinweis auf offene Stellen oder Lehrstelle
Gutscheine
- Wert- und Leistungsgutschein
- Online kaufen oder im Salon abholen
- Gültigkeit angeben
Impressum & Datenschutz
- Pflichtangaben nach § 5 ECG
- Berufsbezeichnung und Landesinnung
- Datenschutzerklärung inkl. Buchungstool
So sieht eine Friseur-Website in echt aus
Klick dich durch Salon Ida, eine Demo-Website für einen erfundenen Betrieb mit allem, was oben steht.
- Online-Terminbuchung
- Preise nach Haarlänge
- Buchen bei Lieblings-Stylist:in
Pflichtangaben für Friseure
„Friseur und Perückenmacher (Stylist) (Handwerk) – § 94 Z 22 GewO 1994“ ist ein reglementiertes Gewerbe. Zuständig in der Wirtschaftskammer: Landesinnung der Friseure der WKO Steiermark (Sparte Gewerbe und Handwerk). Zusätzlich zu den allgemeinen Impressum-Angaben gehören auf deine Website:
- Kammerzugehörigkeit: Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark, Landesinnung der Friseure
- Berufsbezeichnung: Friseur bzw. Friseurin, verliehen in Österreich
- Hinweis auf berufsrechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung 1994 (GewO), abrufbar unter www.ris.bka.gv.at
- Aufsichtsbehörde: örtlich zuständige Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
- Optional: Meistertitel bzw. Befähigungsprüfung angeben
- Dieselben Angaben vollständig auch auf Instagram, Facebook & Co.
Was sonst noch ins Impressum muss, hängt von deiner Rechtsform ab: Impressum für Einzelunternehmen (EPU) und e.U., Impressum für die GmbH, Impressum auf Facebook, Instagram, LinkedIn und Co., Offenlegung nach § 25 MedienG und Impressum nach § 24 MedienG.
Online-Terminbuchung, Gutscheine online verkaufen: Gilt das Barrierefreiheitsgesetz?
Bietest du Privatkund:innen eine Online-Terminbuchung oder einen Gutschein-Kauf auf deiner Website an, ist das laut WKO grundsätzlich eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr nach dem Barrierefreiheitsgesetz (anwendbar seit 28. Juni 2025). Als Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme bist du von den Anforderungen für Dienstleistungen ausgenommen. Eine reine Infoseite ohne Buchung oder Bestellung fällt laut WKO gar nicht darunter. Wächst dein Salon über diese Grenzen, müssen laut WKO die Terminbuchung und der Weg dorthin barrierefrei sein.
Typische Fehler auf Friseur-Websites
- Du stellst die Preisliste als Foto oder PDF online. Am Handy ist sie kaum lesbar, und Google kann sie nicht auslesen.
- Deine Telefonnummer ist kein Klick-Link. Kund:innen müssen sie abtippen.
- Der Button zur Online-Terminbuchung steht erst ganz unten auf der Seite.
- Öffnungszeiten auf der Homepage weichen von deinem Google-Profil oder Instagram ab.
- Gutscheine gibt es nur im Salon, obwohl viele kurz vor Weihnachten online danach suchen.
- Im Impressum fehlen Berufsbezeichnung, Landesinnung und der Hinweis auf die Gewerbeordnung.
- Die Galerie zeigt Stockfotos statt deiner eigenen Schnitte und Farben.
- Offene Stellen und Lehrstellen stehen nur auf Facebook, nicht auf der eigenen Website.
So macht's Weblux
Für einen Friseursalon passt meist das Paket Kundenmagnet: €490 Setup und €49 pro Monat, netto, zzgl. USt. Es enthält den Auftritt plus Online-Terminbuchung oder Blog. Willst du beides, gibt es die Kundenmaschine um €590 Setup und €59 pro Monat, netto, zzgl. USt. Weblux arbeitet nur für Unternehmen. Den ersten Entwurf siehst du nach wenigen Minuten. Live ist deine Seite in unter 7 Tagen. Das Abo ist monatlich kündbar.
Preise netto, zzgl. USt. Ich arbeite ausschließlich für Unternehmen.
Häufige Fragen
Brauche ich als Friseur ein Impressum auf Instagram?
Ja. Laut WKO gelten die Informationspflichten des E-Commerce-Gesetzes für jede Form von elektronischen Inhalten, also auch für soziale Medien. Die Angaben müssen vollständig sein: Name, Anschrift, Kontakt, Kammerzugehörigkeit, Berufsbezeichnung, Hinweis auf die Gewerbeordnung und die zuständige Aufsichtsbehörde. Prüf deshalb jedes Profil, auf dem du für deinen Salon wirbst, nicht nur deine Homepage.
Ist Friseur ein freies Gewerbe?
Nein. „Friseur und Perückenmacher (Stylist)“ steht in § 94 Z 22 der Gewerbeordnung und ist ein reglementiertes Handwerk. Für den Gewerbeschein brauchst du daher einen Befähigungsnachweis. Welche Ausbildungen und Prüfungen anerkannt werden, regelt die Zugangsverordnung für Friseure. Die Landesinnung der Friseure in der WKO Steiermark berät dich dazu.
Muss meine Online-Terminbuchung barrierefrei sein?
Das hängt von deiner Betriebsgröße ab. Das Barrierefreiheitsgesetz gilt seit 28. Juni 2025 auch für Terminbuchungen, über die ein Verbrauchervertrag angebahnt oder abgeschlossen wird. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen aber ausgenommen. Liegst du darüber, müssen laut WKO die Buchung und der Weg dorthin barrierefrei sein.
Was muss ins Impressum meiner Friseur-Homepage?
Neben Name, Anschrift, Kontaktdaten und gegebenenfalls UID-Nummer verlangt § 5 ECG: die Kammer, der du angehörst, deine Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde, einen Hinweis auf die Gewerbeordnung mit Zugang, etwa über ris.bka.gv.at, und die Aufsichtsbehörde. Das ist deine Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat. Laut WKO Vorarlberg fehlt die Berufsbezeichnung häufig, das kann eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.
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Unverbindlich, kein Termin nötig. Du schickst mir ein paar Infos, ich baue dir den ersten Entwurf.
Jetzt unverbindlich anfragenQuellen
- RIS – Gewerbeordnung 1994, § 94 (Reglementierte Gewerbe) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Landesinnung der Friseure der WKO Steiermark (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Friseure, Bundesinnung (Österreich) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Verordnungen, die für Friseure relevant sind (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz (ECG) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO Vorarlberg – Website-Impressum: Häufig fehlt die Berufsbezeichnung (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Informationspflichten des ECG im Webauftritt (Aufsichtsbehörde, Social Media) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce (FAQ) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Barrierefreiheitsgesetz FAQs (Webinar) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Sozialministeriumservice – Allgemeine Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz (abgerufen am 3. Oktober 2026)
Zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026.
