Als Einzelunternehmer brauchst du auf deiner Website ein Impressum nach § 5 ECG: Name, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Kammer, Gewerbebehörde, Berufsrecht und – falls vorhanden – die UID-Nummer. Bist du nicht im Firmenbuch, kommt der Standort der Gewerbeberechtigung (§ 63 GewO) dazu; als e.U. brauchst du stattdessen Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (§ 14 UGB). Zusätzlich verlangt das Mediengesetz eine kurze Offenlegung. Bei einer reinen Unternehmensseite reichen dafür Name, Unternehmensgegenstand und Wohnort bzw. Sitz. Diese Seite ist eine Übersicht und keine Rechtsberatung.
Impressum für Einzelunternehmen und e.U.: Was Österreichs Recht verlangt (Stand Oktober 2026)
Was das Gesetz verlangt
- § 5 Abs. 1 ECG
- Ein Diensteanbieter hat den Nutzern ständig zumindest bestimmte Informationen leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu stellen: Name oder Firma, geografische Anschrift der Niederlassung, Kontaktangaben einschließlich E-Mail-Adresse, sofern vorhanden Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, ggf. Aufsichtsbehörde, Kammer/Berufsbezeichnung/Berufsrecht und sofern vorhanden die UID-Nummer.
- § 63 Abs. 1 GewO 1994
- Gewerbetreibende natürliche Personen, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, haben auf Geschäftsbriefen, Bestellscheinen und Websites ihren Namen und den Standort der Gewerbeberechtigung anzugeben.
- § 14 Abs. 1 UGB
- In das Firmenbuch eingetragene Unternehmer (also auch der e.U.) haben auf Geschäftsbriefen, Bestellscheinen und ihren Webseiten Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht anzugeben. Einzelunternehmer müssen zusätzlich ihren Namen angeben, wenn er von der Firma abweicht.
- § 25 Abs. 5 MedienG
- Für eine Website ohne über die Präsentation des Medieninhabers hinausgehenden meinungsbildenden Informationsgehalt ("kleine Website") sind nur Name oder Firma, gegebenenfalls der Unternehmensgegenstand, sowie Wohnort oder Sitz des Medieninhabers offenzulegen.
- § 26 ECG
- Verstöße gegen die Informationspflichten nach § 5 Abs. 1 ECG sind eine Verwaltungsübertretung und mit Geldstrafe bis zu 3.000 Euro bedroht.
Checkliste
| Angabe | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Name des Unternehmers (Vor- und Zuname) (Nicht protokolliertes Einzelunternehmen.) | § 5 Abs. 1 Z 1 ECG; § 63 Abs. 1 GewO |
| Firma laut Firmenbuch inkl. Rechtsformzusatz (z. B. e.U.) (Nur e.U.) | § 14 Abs. 1 UGB; § 5 Abs. 1 Z 1 ECG |
| Name des Inhabers, falls von der Firma abweichend (Nur e.U.) | § 14 Abs. 1 UGB |
| Rechtsform (eingetragenes Einzelunternehmen) (Nur e.U.; laut WKO nicht unbedingt gesondert nötig, wenn im Firmenwortlaut ersichtlich. Ggf. Zusatz "in Liquidation".) | § 14 Abs. 1 UGB |
| Sitz laut Firmenbuch (Nur e.U.) | § 14 Abs. 1 UGB |
| Firmenbuchnummer (Nur e.U.) | § 14 Abs. 1 UGB; § 5 Abs. 1 Z 4 ECG |
| Firmenbuchgericht (Nur e.U.) | § 14 Abs. 1 UGB; § 5 Abs. 1 Z 4 ECG |
| Standort der Gewerbeberechtigung (Nur nicht im Firmenbuch eingetragene Gewerbetreibende.) | § 63 Abs. 1 GewO |
| Volle geografische Anschrift der Niederlassung (Laut WKO eine für behördliche und gerichtliche Zustellungen taugliche Anschrift, kein Postfach.) | § 5 Abs. 1 Z 2 ECG |
| E-Mail-Adresse (Ausdrücklich im Gesetz genannt.) | § 5 Abs. 1 Z 3 ECG |
| Weitere Kontaktmöglichkeit für rasche, unmittelbare Kontaktaufnahme (z. B. Telefon) (WKO empfiehlt mindestens zwei Kontaktwege; bei Webshops verlangt das FAGG laut WKO jedenfalls Telefon und E-Mail.) | § 5 Abs. 1 Z 3 ECG |
| UID-Nummer (Nur sofern vorhanden.) | § 5 Abs. 1 Z 7 ECG |
| Aufsichtsbehörde / Gewerbebehörde (Soweit die Tätigkeit behördlicher Aufsicht unterliegt; WKO empfiehlt, die Gewerbebehörde (BH/Magistrat) in jedem Fall anzugeben.) | § 5 Abs. 1 Z 5 ECG |
| Kammerzugehörigkeit (z. B. Mitglied der WKÖ, Landeskammer, Fachorganisation) (Bei gewerbe- oder berufsrechtlich geregelter Tätigkeit.) | § 5 Abs. 1 Z 6 ECG |
| Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung (Sofern vorhanden; laut WKO ist der Meistertitel keine zwingend anzugebende Berufsbezeichnung im Sinne des ECG.) | § 5 Abs. 1 Z 6 ECG |
| Hinweis auf anwendbare gewerbe-/berufsrechtliche Vorschriften und Zugang dazu (WKO-Beispiel: "Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at".) | § 5 Abs. 1 Z 6 ECG |
| Unternehmensgegenstand (Offenlegung kleine Website.) | § 25 Abs. 5 MedienG |
| Wohnort (nicht protokolliert) bzw. Sitz (e.U.) des Medieninhabers (Offenlegung kleine Website.) | § 25 Abs. 5 MedienG |
| Blattlinie (grundlegende Richtung) (Nur große Website.) | § 25 Abs. 4 MedienG |
| Allfällige stille Beteiligungen und Treuhandverhältnisse (Nur große Website.) | § 25 Abs. 2 MedienG |
Wer ist ausgenommen
- § 63 GewO (Name und Standort der Gewerbeberechtigung) gilt nur für Gewerbetreibende, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind; für den e.U. gilt stattdessen § 14 UGB (WKO-Broschüre e.U., Stand August 2025).
- § 14 UGB gilt nur für im Firmenbuch eingetragene Unternehmer; für nicht protokollierte Einzelunternehmen entfallen Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht und Rechtsform.
- UID-Nummer muss nur angegeben werden, sofern eine vorhanden ist (§ 5 Abs. 1 Z 7 ECG).
- Aufsichtsbehörde nur, soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt (§ 5 Abs. 1 Z 5 ECG); Kammer, Berufsbezeichnung und Berufsrecht nur bei gewerbe- oder berufsrechtlich geregelter Tätigkeit (§ 5 Abs. 1 Z 6 ECG).
- Blattlinie und Beteiligungsangaben entfallen bei einer kleinen Website (§ 25 Abs. 5 MedienG: Abs. 3 und 4 finden keine Anwendung).
Typische Fehler
- Du hast als nicht protokolliertes EPU einen Firmenbuch- oder Rechtsformzusatz angegeben, den es für dich gar nicht gibt.
- Als e.U. fehlt dir die Firmenbuchnummer oder das Firmenbuchgericht.
- Deine Firma weicht von deinem Namen ab, aber dein Name als Inhaber steht nicht im Impressum.
- Statt E-Mail-Adresse gibt es nur ein Kontaktformular.
- Die UID-Nummer fehlt, obwohl du eine hast.
- Gewerbebehörde, Kammerzugehörigkeit oder der Link zur Gewerbeordnung auf ris.bka.gv.at fehlen.
- Der Unternehmensgegenstand für die Offenlegung nach Mediengesetz fehlt.
- Du hast nur ein Postfach statt einer vollständigen geografischen Anschrift angegeben.
Häufige Fragen
Brauche ich als Kleinunternehmer ohne UID-Nummer trotzdem ein Impressum?
Ja. Die Impressumspflicht nach § 5 ECG hängt nicht vom Umsatz ab, sondern davon, dass du als Diensteanbieter eine Website betreibst. Die UID-Nummer musst du laut § 5 Abs. 1 Z 7 ECG aber nur angeben, sofern du eine hast. Alle anderen Angaben wie Name, Anschrift, E-Mail, Kammer, Gewerbebehörde und Hinweis auf die Gewerbeordnung brauchst du trotzdem.
Was ändert sich, wenn ich mich als e.U. ins Firmenbuch eintragen lasse?
Dann gilt § 14 UGB statt § 63 GewO. Du musst Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht angeben. Weicht deine Firma von deinem Namen ab, gehört dein Name als Inhaber zusätzlich dazu. Die Angaben nach § 5 ECG, etwa E-Mail, Kammer und Gewerbebehörde, bleiben gleich. Prüfe nach der Eintragung also dein Impressum, deine E-Mail-Signatur und deine Social-Media-Profile.
Muss meine Privatadresse ins Impressum, wenn ich von zu Hause arbeite?
§ 5 Abs. 1 Z 2 ECG verlangt die geografische Anschrift, unter der du niedergelassen bist. Laut WKO muss das eine für behördliche und gerichtliche Zustellungen taugliche Anschrift sein, ein Postfach reicht nicht. Wenn dein Gewerbestandort deine Wohnung ist, ist das in der Regel diese Adresse. Ob eine andere Geschäftsadresse möglich ist, klärst du am besten mit deiner Wirtschaftskammer.
Reicht ein Kontaktformular statt einer E-Mail-Adresse?
Nein. § 5 Abs. 1 Z 3 ECG verlangt Angaben für eine rasche und unmittelbare Kontaktaufnahme ausdrücklich einschließlich deiner elektronischen Postadresse. Die WKO empfiehlt mindestens zwei Kontaktwege, etwa E-Mail plus Telefon. Betreibst du einen Webshop, verlangt das FAGG laut WKO jedenfalls Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Auskunft deiner Kammer bzw. deiner Rechtsberatung.
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- RIS – § 5 ECG (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- RIS – § 63 GewO 1994 (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- RIS – § 14 UGB (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- RIS – § 25 MedienG (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- RIS – § 26 ECG (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Das korrekte Website Impressum für nicht im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmen (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Broschüre (PDF, Stand August 2025), nicht im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmen (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Das korrekte Website Impressum für e.U. (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Broschüre (PDF, Stand August 2025), e.U. (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO Firmen A-Z – ECG-Service (abgerufen am 3. Oktober 2026)
Zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026.