Deine OG oder KG braucht auf der Website Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (§ 14 UGB) sowie Anschrift, E-Mail, Kontakt, Kammer, Gewerbebehörde, Berufsrecht und UID-Nummer (§ 5 ECG). Dazu kommt die Offenlegung nach § 25 MedienG mit Unternehmensgegenstand und Sitz. Ist kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person, etwa bei der GmbH & Co KG, musst du die Firmenbuchdaten dieser Gesellschafter zusätzlich angeben. Gesellschafter und Blattlinie brauchst du nur bei einer großen Website. Diese Seite ist eine Übersicht und keine Rechtsberatung.
Impressum für OG und KG: Was Österreichs Recht verlangt (Stand Oktober 2026)
Was das Gesetz verlangt
- § 14 Abs. 1 UGB
- Im Firmenbuch eingetragene Unternehmer haben auf Webseiten Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht anzugeben. Bei eingetragenen Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, sind diese Angaben auch für die unbeschränkt haftenden Gesellschafter zu machen.
- § 5 Abs. 1 ECG
- Ein Diensteanbieter hat ständig Name oder Firma, geografische Anschrift, Kontaktangaben einschließlich E-Mail, Firmenbuchnummer und -gericht, ggf. Aufsichtsbehörde, Kammer/Berufsbezeichnung/Berufsrecht und sofern vorhanden die UID-Nummer leicht und unmittelbar zugänglich zu machen.
- § 25 MedienG
- Kleine Website: Firma, gegebenenfalls Unternehmensgegenstand und Sitz. Große Website: zusätzlich vertretungsbefugte Organe (laut WKO: geschäftsführende Gesellschafter), Beteiligungsverhältnisse, stille Beteiligungen, Treuhandverhältnisse und Blattlinie.
Checkliste
| Angabe | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Firma laut Firmenbuch | § 14 Abs. 1 UGB; § 5 Abs. 1 Z 1 ECG |
| Rechtsform (Offene Gesellschaft bzw. Kommanditgesellschaft) (Laut WKO nicht unbedingt gesondert nötig, wenn im Firmenwortlaut ersichtlich. Ggf. Zusatz "in Liquidation".) | § 14 Abs. 1 UGB |
| Sitz laut Firmenbuch | § 14 Abs. 1 UGB; § 25 Abs. 5 MedienG |
| Firmenbuchnummer | § 14 Abs. 1 UGB; § 5 Abs. 1 Z 4 ECG |
| Firmenbuchgericht | § 14 Abs. 1 UGB; § 5 Abs. 1 Z 4 ECG |
| Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht der unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Nur wenn kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (z. B. GmbH & Co KG).) | § 14 Abs. 1 UGB |
| Volle geografische Anschrift der Niederlassung | § 5 Abs. 1 Z 2 ECG |
| E-Mail-Adresse | § 5 Abs. 1 Z 3 ECG |
| Weitere Kontaktmöglichkeit (z. B. Telefon) | § 5 Abs. 1 Z 3 ECG |
| UID-Nummer (Sofern vorhanden.) | § 5 Abs. 1 Z 7 ECG |
| Aufsichtsbehörde / Gewerbebehörde (Soweit behördliche Aufsicht besteht; WKO empfiehlt Angabe in jedem Fall.) | § 5 Abs. 1 Z 5 ECG |
| Kammerzugehörigkeit | § 5 Abs. 1 Z 6 ECG |
| Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung (Sofern vorhanden.) | § 5 Abs. 1 Z 6 ECG |
| Hinweis auf anwendbare gewerbe-/berufsrechtliche Vorschriften und Zugang dazu | § 5 Abs. 1 Z 6 ECG |
| Unternehmensgegenstand | § 25 Abs. 5 MedienG |
| Vertretungsbefugte (geschäftsführende) Gesellschafter; bei KG laut WKO-Muster auch Komplementär und Kommanditisten mit Anteilen (Nur große Website.) | § 25 Abs. 2 MedienG |
| Beteiligungsverhältnisse, stille Beteiligungen, Treuhandverhältnisse (Nur große Website.) | § 25 Abs. 2 MedienG |
| Blattlinie (grundlegende Richtung) (Nur große Website.) | § 25 Abs. 4 MedienG |
Wer ist ausgenommen
- § 63 GewO gilt laut WKO nicht für OG und KG, weil sie im Firmenbuch eingetragen sind (WKO-Broschüren OG und KG, Stand August 2025).
- Die Zusatzangaben zu den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern nach § 14 Abs. 1 UGB entfallen, wenn mindestens ein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.
- Gesellschafter, Beteiligungen und Blattlinie sind nur bei einer großen Website Pflicht (§ 25 Abs. 5 MedienG).
- UID-Nummer nur, sofern vorhanden (§ 5 Abs. 1 Z 7 ECG).
Typische Fehler
- Firmenbuchnummer oder Firmenbuchgericht fehlen, weil du die OG wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelst.
- Bei der GmbH & Co KG fehlen die Firmenbuchdaten der Komplementär-GmbH.
- Der Firmenwortlaut auf der Website weicht vom Firmenbuch ab, z. B. ohne "OG" oder "KG".
- Statt einer E-Mail-Adresse gibt es nur ein Kontaktformular.
- Die UID-Nummer fehlt, obwohl die Gesellschaft eine hat.
- Kammerzugehörigkeit, Gewerbebehörde oder der Hinweis auf die Gewerbeordnung samt Link fehlen.
- Deine Website ist durch Fachartikel zur großen Website geworden, aber Gesellschafter und Blattlinie fehlen.
Häufige Fragen
Müssen die Gesellschafter meiner OG im Impressum stehen?
Bei einer kleinen Website nicht. Dort reichen nach § 25 Abs. 5 MedienG Firma, Unternehmensgegenstand und Sitz, dazu die Angaben nach UGB und ECG. Bei einer großen Website mit meinungsbildenden Inhalten verlangt § 25 Abs. 2 MedienG die vertretungsbefugten Gesellschafter und die Beteiligungsverhältnisse. Das WKO-Muster für die OG zeigt dafür die Gesellschafter mit ihren Prozentanteilen.
Was gilt bei einer GmbH & Co KG?
Wenn kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, verlangt § 14 Abs. 1 UGB die Pflichtangaben auch für diese Gesellschafter. Bei der GmbH & Co KG betrifft das die Komplementär-GmbH: also auch deren Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht. Die WKO hat dafür eine eigene Impressumsseite für die GmbH & Co KG.
Wir sind eine GesbR, gelten diese Regeln auch für uns?
Nicht direkt. § 14 UGB gilt nur für Unternehmer, die im Firmenbuch eingetragen sind. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht im Firmenbuch. Die Angaben nach § 5 ECG und die Offenlegung nach Mediengesetz gelten aber für jede kommerzielle Website. Die WKO bietet dafür eine eigene Impressumsseite für Gesellschaften bürgerlichen Rechts an.
Muss bei der KG stehen, wer Komplementär und wer Kommanditist ist?
Nur bei einer großen Website. Dann verlangt § 25 Abs. 2 MedienG die vertretungsbefugten Gesellschafter und die Beteiligungsverhältnisse. Das WKO-Muster für die KG nennt dafür den persönlich haftenden Gesellschafter und die Kommanditisten jeweils mit Anteil. Bei einer kleinen Website mit reiner Unternehmenspräsentation sind diese Angaben nach österreichischem Recht nicht nötig.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Auskunft deiner Kammer bzw. deiner Rechtsberatung.
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- RIS – § 14 UGB (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- RIS – § 5 ECG (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- RIS – § 25 MedienG (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Das korrekte Website Impressum für OG (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Broschüre (PDF, Stand August 2025), OG (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Das korrekte Website Impressum für KG (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Broschüre (PDF, Stand August 2025), KG (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Impressumsvorschriften für Websites und E-Mails nach Rechtsform (abgerufen am 3. Oktober 2026)
Zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026.