Für das Impressum deiner FlexCo gelten im Wesentlichen dieselben Regeln wie für die GmbH, weil § 1 Abs. 2 FlexKapGG auf das GmbH-Recht verweist. Du brauchst also Firma mit Rechtsformzusatz, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (§ 14 UGB) sowie die Angaben nach § 5 ECG und die Offenlegung nach § 25 MedienG. Die Firma muss "Flexible Kapitalgesellschaft", "Flexible Company", "FlexKapG" oder "FlexCo" enthalten (§ 2 FlexKapGG). Das Gesetz gilt seit 1. Jänner 2024. Diese Seite ist eine Übersicht und keine Rechtsberatung.
Impressum für die FlexCo: Was Österreichs Recht verlangt (Stand Oktober 2026)
Was das Gesetz verlangt
- § 1 Abs. 2 FlexKapGG
- Soweit das FlexKapGG keine abweichenden Regelungen trifft, sind auf die FlexKapG die für Gesellschaften mit beschränkter Haftung geltenden Bestimmungen anzuwenden.
- § 2 FlexKapGG
- Die Firma muss die Bezeichnung "Flexible Kapitalgesellschaft" oder "Flexible Company" enthalten; zulässige Abkürzungen sind "FlexKapG" und "FlexCo".
- § 28 FlexKapGG
- Das FlexKapGG ist mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.
- § 14 Abs. 1 und 2 UGB
- Als im Firmenbuch eingetragene Kapitalgesellschaft muss die FlexKapG auf ihrer Website Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht angeben; werden Kapitalangaben gemacht, sind Stammkapital und ausstehende Einlagen anzugeben.
- § 5 Abs. 1 ECG
- Wie jeder Diensteanbieter muss die FlexKapG Name/Firma, geografische Anschrift, Kontakt inkl. E-Mail, Firmenbuchdaten, ggf. Aufsichtsbehörde, Kammer/Berufsrecht und sofern vorhanden die UID-Nummer ständig leicht und unmittelbar zugänglich machen.
- § 25 MedienG
- Kleine Website: Firma, gegebenenfalls Unternehmensgegenstand und Sitz. Große Website: zusätzlich vertretungsbefugte Organe, Beteiligungs- und Stimmrechtsverhältnisse, stille Beteiligungen, Treuhandverhältnisse und Blattlinie.
Checkliste
| Angabe | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Firma laut Firmenbuch mit Rechtsformbezeichnung (Flexible Kapitalgesellschaft / Flexible Company / FlexKapG / FlexCo) | § 2 FlexKapGG; § 14 Abs. 1 UGB; § 5 Abs. 1 Z 1 ECG |
| Rechtsform (Ggf. Zusatz "in Liquidation".) | § 14 Abs. 1 UGB |
| Sitz laut Firmenbuch | § 14 Abs. 1 UGB; § 25 Abs. 5 MedienG |
| Firmenbuchnummer | § 14 Abs. 1 UGB; § 5 Abs. 1 Z 4 ECG |
| Firmenbuchgericht | § 14 Abs. 1 UGB; § 5 Abs. 1 Z 4 ECG |
| Volle geografische Anschrift der Niederlassung | § 5 Abs. 1 Z 2 ECG |
| E-Mail-Adresse | § 5 Abs. 1 Z 3 ECG |
| Weitere Kontaktmöglichkeit (z. B. Telefon) | § 5 Abs. 1 Z 3 ECG |
| UID-Nummer (Sofern vorhanden.) | § 5 Abs. 1 Z 7 ECG |
| Aufsichtsbehörde / Gewerbebehörde (Soweit behördliche Aufsicht besteht.) | § 5 Abs. 1 Z 5 ECG |
| Kammerzugehörigkeit | § 5 Abs. 1 Z 6 ECG |
| Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung (Sofern vorhanden.) | § 5 Abs. 1 Z 6 ECG |
| Hinweis auf anwendbare gewerbe-/berufsrechtliche Vorschriften und Zugang dazu | § 5 Abs. 1 Z 6 ECG |
| Stammkapital und Gesamtbetrag ausstehender Einlagen (Nur wenn Kapitalangaben gemacht werden.) | § 14 Abs. 2 UGB |
| Unternehmensgegenstand | § 25 Abs. 5 MedienG |
| Geschäftsführer und ggf. Aufsichtsrat (Nur große Website.) | § 25 Abs. 2 MedienG |
| Gesellschafter mit Beteiligungs-/Stimmrechtsverhältnissen, stille Beteiligungen, Treuhandverhältnisse (Nur große Website. UNGEPRÜFT: ob und wie Unternehmenswert-Beteiligte (§ 9 FlexKapGG) in der großen Offenlegung anzuführen sind – keine Quelle gefunden, Anwalt klären.) | § 25 Abs. 2 MedienG |
| Blattlinie (grundlegende Richtung) (Nur große Website.) | § 25 Abs. 4 MedienG |
Wer ist ausgenommen
- Eine eigene WKO-Impressumsseite für die FlexKapG wurde nicht gefunden; über § 1 Abs. 2 FlexKapGG gelten grundsätzlich die GmbH-Regeln.
- Stammkapital nur, wenn auf der Website Kapitalangaben gemacht werden (§ 14 Abs. 2 UGB).
- Geschäftsführer, Gesellschafter und Blattlinie nur bei großer Website (§ 25 Abs. 5 MedienG).
- UID-Nummer nur, sofern vorhanden (§ 5 Abs. 1 Z 7 ECG).
Typische Fehler
- Im Impressum steht noch "GmbH", obwohl die Gesellschaft inzwischen als FlexCo im Firmenbuch eingetragen ist.
- Du verwendest eine Rechtsformbezeichnung, die § 2 FlexKapGG nicht vorsieht, etwa eine frei erfundene Abkürzung.
- Firmenbuchnummer oder Firmenbuchgericht fehlen, weil das Impressum aus der Gründungsphase stammt.
- Du nennst das Stammkapital, aber nicht die ausstehenden Einlagen.
- Die UID-Nummer fehlt, obwohl die Gesellschaft eine hat.
- Kammerzugehörigkeit, Gewerbebehörde oder der Link zum Berufsrecht fehlen.
- Dein Startup-Blog geht über Eigenwerbung hinaus, aber Gesellschafter und Blattlinie fehlen.
Häufige Fragen
Welche Rechtsformbezeichnung muss im Impressum meiner FlexCo stehen?
§ 2 FlexKapGG verlangt, dass die Firma "Flexible Kapitalgesellschaft" oder "Flexible Company" enthält. Als Abkürzung sind "FlexKapG" oder "FlexCo" erlaubt. Im Impressum steht die Firma so, wie sie im Firmenbuch eingetragen ist. § 14 UGB verlangt zusätzlich die Angabe der Rechtsform, die bei der FlexCo in der Regel schon aus dem Firmenwortlaut hervorgeht.
Gibt es für die FlexCo eigene Impressumsregeln?
Im FlexKapGG selbst gibt es keine eigene Impressumsvorschrift. § 1 Abs. 2 FlexKapGG erklärt die GmbH-Bestimmungen für anwendbar, soweit nichts anderes geregelt ist. Für die Website gelten daher § 14 UGB, § 5 ECG und § 25 MedienG wie bei einer GmbH. Eine eigene WKO-Impressumsbroschüre für die FlexCo haben wir nicht gefunden.
Müssen Unternehmenswert-Beteiligte im Impressum stehen?
Bei einer kleinen Website nicht, denn dort reichen Firma, Unternehmensgegenstand und Sitz (§ 25 Abs. 5 MedienG). Bei einer großen Website verlangt § 25 Abs. 2 MedienG Beteiligungsverhältnisse. Ob Unternehmenswert-Beteiligte dort anzuführen sind, konnten wir in keiner offiziellen Quelle bestätigt finden. Kläre das mit deiner Rechtsberatung.
Wir haben von GmbH auf FlexCo umgestellt. Was muss ich ändern?
Prüfe vor allem den Firmenwortlaut mit dem neuen Rechtsformzusatz, denn § 14 UGB verlangt Firma und Rechtsform laut Firmenbuch. Kontrolliere auch, ob sich Firmenbuchnummer, Sitz oder Gesellschafter geändert haben. Die Angaben musst du überall aktualisieren, wo § 14 UGB gilt: Website, Geschäftsbriefe, Bestellscheine und E-Mails an bestimmte Empfänger.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Auskunft deiner Kammer bzw. deiner Rechtsberatung.
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- RIS – Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG), geltende Fassung (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- RIS – § 14 UGB (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- RIS – § 5 ECG (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- RIS – § 25 MedienG (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) in Österreich (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Broschüre (PDF, Stand August 2025), GmbH (analog anwendbar) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
Zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026.