Wechseln · Stand Oktober 2026

Herold-Vertrag für Website oder Werbung kündigen

Entwurf. Diese Seite ist noch nicht redaktionell geprüft.

Du hast bei HEROLD Business Data eine Website, einen Eintrag oder Online-Werbung gebucht und willst wechseln oder einfach verstehen, woran du gebunden bist? Dann ist diese Seite für dich. Die kurze Antwort: Maßgeblich sind dein Bestellschein und die AGB für Marketingservices. In der öffentlich abrufbaren Fassung vom 15.03.2025 verlängert sich ein Abonnement automatisch, wenn du nicht spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit schriftlich kündigst. Eine E-Mail an den Kundenservice reicht laut AGB. Der heikelste Punkt ist nicht die Kündigung, sondern die Domain: Laut AGB geht sie mit Vertragsende an Herold zurück, eine Übertragung an dich braucht die Zustimmung von Herold und kostet etwas. Auch die über das Herold-System gebaute Website darfst du nicht mitnehmen. Weil du als Unternehmer bestellt hast, hilft dir das Konsumentenschutzgesetz nicht. Auf dieser Seite findest du, wie du Laufzeit und Frist richtig ausrechnest, was mit Domain, E-Mail und Inhalten passiert, welche Regeln des ABGB für AGB zwischen Unternehmern gelten und wie du Schritt für Schritt kündigst, ohne offline zu gehen. Die Angaben stammen aus den veröffentlichten AGB, dem RIS, der WKO und nic.at.

Nahaufnahme einer Hand, die mit einem Kugelschreiber einen Vertrag auf Papier unterschreibt
Foto: Unbekannt / rawpixel, CC0 1.0

Welche Regeln für deinen Vertrag gelten

Dein Vertrag besteht aus zwei Teilen: dem Bestellschein (oder der Bestätigung der Online-Bestellung) und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Herold veröffentlicht die AGB für Marketingservices, also Website, SEA, SEO, Online-Werbung und Einträge, auf der Seite „Nutzungsbedingungen“. Die aktuell abrufbare Fassung trägt die Bezeichnung V08 und das Datum 15.03.2025.

Wichtig: Laut dieser Fassung gelten für Vertragsverlängerungen die AGB, die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültig sind. Ein älterer Vertrag kann also inzwischen unter einer neueren Fassung laufen. Was am Bestellschein steht, etwa die Mindestvertragsdauer oder ein individuell vereinbarter Preis, geht den allgemeinen Regeln vor. Lies deshalb immer beide Dokumente gemeinsam.

Diese Seite fasst die öffentlich abrufbare AGB-Fassung zusammen. Sie ersetzt nicht den Blick in deine eigenen Unterlagen und keine Rechtsberatung.

Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist

Laut Punkt VI der AGB gilt die Mindestvertragsdauer, die am Bestellschein steht. Sie beginnt mit dem Datum der Rechnungslegung, nicht mit dem Tag, an dem die Website online geht.

Bei einem Abonnement verlängert sich der Vertrag automatisch um die erstmals vereinbarte Mindestdauer, höchstens jedoch um jeweils ein weiteres Jahr. Das passiert, wenn du nicht spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit schriftlich kündigst. Laut AGB reicht dafür eine E-Mail an kundenservice@herold.at.

Kündigst du vor Ablauf der Laufzeit, musst du laut AGB das Entgelt für die restliche Laufzeit trotzdem bezahlen. Beide Seiten können aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Herold selbst kann ein Abonnement laut AGB mit drei Monaten Frist zum Ende jedes Kalenderquartals beenden.

  • Mindestvertragsdauer am Bestellschein nachsehen
  • Datum der ersten Rechnung suchen: ab da läuft die Frist
  • Ende der aktuellen Laufzeit ausrechnen und einen Monat abziehen
  • Termin im Kalender eintragen, mit ein paar Tagen Puffer

Domain, E-Mail und Inhalte: wem gehört was

Hier liegt das größte Risiko beim Wechsel. Laut Punkt II Abs. 2 der AGB gehören Gestaltung, Aufbau, Design und Quellcode der über das Herold-CMS erstellten Website sowie die von Herold bereitgestellten Inhalte Herold oder seinen Technologiepartnern. Du hast nur ein Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Mit Vertragsende erlischt dieses Recht, und die Mitnahme der Website samt Gestaltung, Text, Design und Inhalten ist laut AGB ausgeschlossen.

Zur Domain steht in den AGB: Bei einem Website-Paket ist eine Wunsch-Domain inkludiert. Mit Vertragsbeendigung erfolgt eine Rückgabe der Domain an Herold. Eine Übertragung der Rechte an der Domain auf dich ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Herold und kostenpflichtig möglich. Ein Providerwechsel ist mit Zustimmung von Herold möglich, ersetzt aber nicht die Kündigung. Erklärungen zur Domain brauchen die Schriftform.

E-Mail-Postfächer hängen laut AGB an der Domain-Vereinbarung und enden automatisch mit ihr. Für Google-Ads-Kampagnen legt Herold ein eigenes Konto an, auf das du laut AGB weder während noch nach dem Vertrag Zugriff hast. Laut AGB kannst du eine zugeteilte Rufnummer zur Anrufmessung nicht mitnehmen.

  • Domain: Wer ist als Inhaber eingetragen? Bei .at zeigt die Whois-Abfrage von nic.at die Daten von Firmen öffentlich an.
  • E-Mail: Welche Adressen nutzt du, und wo liegen die alten Nachrichten?
  • Texte und Fotos: Welche hast du selbst geliefert, und hast du die Originale noch?
  • Werbekonten: Laufen Google- oder Meta-Kampagnen über Konten von Herold?

Unternehmer sind keine Konsumenten

Viele suchen nach einem Rücktrittsrecht oder einer kurzen Kündigungsfrist wie bei Handyverträgen. Für deinen Betrieb gilt das nicht. Das Konsumentenschutzgesetz regelt nach § 1 KSchG Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz gilt nach § 1 FAGG ebenfalls nur für Verträge mit Verbrauchern. Die WKO hält fest, dass es im reinen B2B-Bereich kein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG gibt.

Die Herold-AGB sagen ausdrücklich, dass als Besteller nur Unternehmer im Sinne des § 1 UGB gelten. Ein Vertrag, den du für deinen Betrieb unterschrieben oder telefonisch abgeschlossen hast, ist also ein Unternehmergeschäft.

Ganz ohne Schutz bist du trotzdem nicht. Das ABGB enthält zwei Regeln für AGB, die nicht auf Verbraucher beschränkt sind: Nach § 864a ABGB werden ungewöhnliche, nachteilige Klauseln nicht Vertragsbestandteil, wenn du nicht mit ihnen rechnen musstest und nicht besonders darauf hingewiesen wurdest. Nach § 879 Abs. 3 ABGB ist eine AGB-Klausel nichtig, die nicht die Hauptleistung festlegt und dich gröblich benachteiligt. Ob das auf eine bestimmte Klausel zutrifft, kann nur eine Rechtsberatung im Einzelfall beurteilen.

Richtig kündigen

Kündige schriftlich und so, dass du den Zugang beweisen kannst. Die AGB nennen die E-Mail an kundenservice@herold.at. Bewahre die gesendete E-Mail und jede Antwort auf. Fordere in der Kündigung ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung mit dem Datum, zu dem der Vertrag endet.

Wenn du mehrere Produkte hast, etwa Website, Eintrag und Google-Werbung, nenne alle mit Kundennummer und Vertragsnummer. Hast du für die Domain einen Providerwechsel geplant, kündige trotzdem ausdrücklich: Laut AGB berührt ein Providerwechsel das Vertragsverhältnis nicht. Leitest du den Providerwechsel zu spät ein, darf Herold die gekündigte Domain laut AGB zum Kündigungstermin löschen lassen.

  • Firmenname, Anschrift, Kundennummer, Vertragsnummer
  • Welche Produkte du kündigst
  • Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“, damit eine falsch berechnete Frist nicht alles ungültig macht
  • Bitte um schriftliche Bestätigung des Vertragsendes
  • Gesonderter Satz zur Domain: Wunsch auf Übertragung oder Providerwechsel, mit Anfrage nach den Bedingungen

Schritt für Schritt

  1. Unterlagen sammeln

    Such Bestellschein, Auftragsbestätigung, die erste Rechnung und alle E-Mails zum Vertrag. Lade die aktuelle AGB-Fassung von herold.at herunter und leg alles in einen Ordner.

  2. Laufzeit und Frist ausrechnen

    Die Mindestdauer beginnt laut AGB mit der Rechnungslegung. Rechne das Ende der laufenden Periode aus und zieh einen Monat ab. Das ist dein spätester Kündigungstag.

  3. Domain-Inhaber prüfen

    Mach eine Whois-Abfrage bei nic.at oder fordere dort ein Domain-Zertifikat an. So siehst du, wer als Inhaber eingetragen ist und welcher Registrar die Domain verwaltet.

  4. Inhalte sichern

    Speichere deine eigenen Texte, Fotos, Logos und Preislisten in Originalqualität. Exportiere wichtige E-Mails aus den Postfächern. Mach Screenshots der Seiten als Referenz für die neue Website.

  5. Domain-Frage schriftlich klären

    Frag bei Herold schriftlich nach, ob und zu welchen Bedingungen die Domain auf dich übertragen oder zu einem anderen Provider gewechselt werden kann. Laut AGB braucht das die Zustimmung von Herold.

  6. Schriftlich kündigen

    Schick die Kündigung rechtzeitig per E-Mail an kundenservice@herold.at, mit allen Vertragsnummern und der Bitte um Bestätigung des Vertragsendes. Heb den Sendebeleg auf.

  7. Neue Website vorbereiten

    Lass die neue Website so bauen, dass sie vor dem Vertragsende fertig ist. Dann stellst du am Stichtag nur noch die Domain um und bist nicht offline.

  8. Umstellung prüfen

    Kontrolliere nach dem Wechsel Website, E-Mail-Empfang und Einträge in Google und auf Karten. Prüf auch, dass keine Rechnung für eine weitere Laufzeit mehr kommt.

Typische Fehler

  • Die Frist ab dem Online-Gang der Website rechnen. Laut AGB zählt das Datum der Rechnungslegung.
  • Erst kurz vor Laufzeitende kündigen und die Domain-Frage offen lassen. Dann fehlt Zeit für Übertragung oder Providerwechsel, und E-Mail-Adressen fallen aus.
  • Annehmen, dass ein Providerwechsel den Vertrag beendet. Laut AGB braucht es trotzdem eine ausdrückliche Kündigung.
  • Sich auf ein Rücktrittsrecht nach Konsumentenschutz verlassen. Bestellst du für deinen laufenden Betrieb, gelten KSchG und das 14-tägige Rücktrittsrecht nach FAGG in der Regel nicht.
  • Keine eigenen Kopien von Texten und Fotos haben. Die Website selbst darfst du laut AGB nach Vertragsende nicht weiterverwenden.
  • Mündlich am Telefon kündigen und keinen Beleg haben.

So macht's Weblux

Wenn du von einem Herold-Vertrag zu Weblux wechselst, planen wir die neue Website so, dass sie vor dem Ende deines alten Vertrags fertig ist. Wir helfen dir, deine eigenen Texte und Fotos zusammenzutragen, und besprechen mit dir vorab, wie die Domain umzieht. Rechtsberatung zu deinem Vertrag leisten wir nicht.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Herold?

Laut den AGB für Marketingservices (Fassung V08 vom 15.03.2025) kannst du ein Abonnement mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragsdauer schriftlich kündigen. Kündigst du nicht, verlängert es sich um die ursprünglich vereinbarte Dauer, höchstens um ein Jahr. Die Mindestdauer steht am Bestellschein und beginnt mit dem Datum der Rechnung. Prüf, ob dein Bestellschein abweichende Vereinbarungen enthält.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Ja. Die AGB nennen ausdrücklich die schriftliche Kündigung per E-Mail an kundenservice@herold.at. Schick die Kündigung so früh wie möglich, nenne Kundennummer, Vertragsnummer und alle Produkte, und bitte um eine schriftliche Bestätigung mit dem Datum des Vertragsendes. Heb die gesendete E-Mail und die Antwort gut auf, damit du den rechtzeitigen Zugang belegen kannst.

Behalte ich meine Domain nach der Kündigung?

Nicht automatisch. Laut AGB erfolgt mit Vertragsende eine Rückgabe der Domain an Herold. Eine Übertragung an dich ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Herold und kostenpflichtig möglich. Klär das deshalb schriftlich, bevor du kündigst. Bei einer .at-Domain siehst du über die Whois-Abfrage oder ein Domain-Zertifikat von nic.at, wer als Inhaber eingetragen ist.

Darf ich meine Herold-Website zu einem anderen Anbieter mitnehmen?

Laut AGB nein, wenn sie über das Herold-CMS erstellt wurde. Gestaltung, Design, Quellcode und von Herold bereitgestellte Inhalte bleiben bei Herold oder seinen Partnern, dein Nutzungsrecht endet mit dem Vertrag. Sichere deshalb deine eigenen Texte, Fotos und Logos in Originalform. Damit kann die neue Website schnell gebaut werden.

Gibt es ein Rücktrittsrecht, weil ich am Telefon abgeschlossen habe?

Das 14-tägige Rücktrittsrecht nach dem FAGG gilt nur für Verbraucher. Herold schließt laut AGB nur mit Unternehmern ab, und die WKO bestätigt, dass es im B2B-Bereich kein solches Rücktrittsrecht gibt. Möglich ist aber eine Prüfung einzelner Klauseln nach § 864a und § 879 Abs. 3 ABGB. Das sollte eine Rechtsberatung im Einzelfall beurteilen.

Was passiert mit meinen E-Mail-Adressen?

Laut AGB ist ein Postfach nur so lange verfügbar wie die Domain-Vereinbarung. Endet diese, endet auch das Postfach automatisch. Exportiere vor dem Wechsel alle wichtigen Nachrichten und Kontakte und richte die Adressen beim neuen Anbieter ein, bevor die Domain umgestellt wird. Sonst gehen in der Übergangszeit E-Mails verloren.

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Quellen

  1. HEROLD: Nutzungsbedingungen und AGB-Übersicht (abgerufen am 14. Oktober 2026)
  2. HEROLD: AGB für Marketingservices (Website, SEA, SEO, OC, herold.at, Print), Fassung V08 vom 15.03.2025 (abgerufen am 14. Oktober 2026)
  3. § 864a ABGB, ungewöhnliche Klauseln in AGB (RIS) (abgerufen am 14. Oktober 2026)
  4. § 879 ABGB, nichtige Verträge, Abs. 3 AGB-Kontrolle (RIS) (abgerufen am 14. Oktober 2026)
  5. § 1 KSchG, Geltungsbereich (RIS) (abgerufen am 14. Oktober 2026)
  6. § 1 FAGG, Geltungsbereich (RIS) (abgerufen am 14. Oktober 2026)
  7. WKO: E-Commerce Rechtsfrage #14, B2B ohne KSchG und FAGG (abgerufen am 14. Oktober 2026)
  8. nic.at: Domain-Inhaber, Authinfo und Registrarwechsel (abgerufen am 14. Oktober 2026)
  9. nic.at: FAQ Domain-Inhaber, Whois und Domain-Zertifikat (abgerufen am 14. Oktober 2026)

Zuletzt geprüft am 14. Oktober 2026.

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