Land Tirol
Einreichung offen
- Wer
- Unternehmen mit Standort in Tirol, die eine aufrechte Gewerbeberechtigung haben oder der gewerblichen Wirtschaft zuzuordnen sind. Nicht gefördert werden Unternehmen, die überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand stehen.
- Was wird gefördert
- Umsetzungsmaßnahmen der Digitalisierung (Personal-, Sach- und externe Kosten), z. B. Prozessautomatisierung, Programmierung und Softwareentwicklung, IT-Sicherheit und Schulungen im Bereich Digitalisierung. Seit 01.01.2025 werden Projekte gesamthaft und nicht mehr getrennt nach Planung, Umsetzung und Qualifizierung gefördert.
- Höhe
- Kleinstunternehmen bis 30 %, kleine Unternehmen bis 20 %, mittlere und große Unternehmen bis 10 %.
- Bedingungen
- Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraums einzureichen.
- Laufende Einreichung seit 01.01.2025, kein Enddatum angegeben.
- Mindestprojektkosten und Höchstbetrag sind auf der Formularseite des Landes nicht angegeben; Details in der Richtlinie.
- Budget
- Laut tirol.gv.at (abgerufen 2026-10-14) wird das Programm seit 01.01.2025 mittels laufender Einreichungen abgewickelt.
- Website-Abo förderbar?
- Unklar: Websites werden in den Unterlagen des Landes weder genannt noch ausgeschlossen, daher solltest du vor einer Bestellung beim Land Tirol klären, ob eine Website-Einrichtung als Digitalisierungsmaßnahme gilt.
Offizielle Programmseite (abgerufen am 14. Oktober 2026)