Diese Seite ist für dich, wenn du einen Elektrotechnik-Betrieb in Österreich führst. Egal ob du allein unterwegs bist oder ein kleines Team hast. Deine Kunden suchen meist dann, wenn etwas dringend ist: eine Störung, ein Umbau, eine neue Photovoltaik-Anlage. Dann wollen sie schnell wissen, ob du in ihrer Gegend arbeitest und wie sie dich erreichen. Genau das fehlt auf vielen Elektriker-Websites. Die Telefonnummer steckt im Footer, das Einsatzgebiet steht nirgends, und das Formular fragt nur nach Name und Nachricht. Dann telefonierst du jeder Anfrage hinterher. Dazu kommt das Impressum: Als reglementiertes Gewerbe brauchst du mehr Angaben als nur Name und Adresse. Dazu gehören Kammer, Berufsbezeichnung, Verweis auf die Gewerbeordnung und die Aufsichtsbehörde. Hier siehst du, welche Seiten eine Elektrotechnik-Website braucht, welche Pflichtangaben ins Impressum gehören und was das Barrierefreiheitsgesetz für dich bedeutet.
Website für Elektrotechniker: Was drauf muss, was es kostet
Diese Seiten braucht eine Elektrotechniker-Website
Startseite
- Leistungsbereiche in einem Satz (z. B. Elektroinstallation, Photovoltaik, Sat/Netzwerk, Alarmanlagen)
- Einsatzgebiet mit Bezirken/Orten
- Telefonnummer klickbar im Kopfbereich
- Button zur Angebotsanfrage
Leistungen
- Eigene Abschnitte für Neubau, Sanierung, Überprüfung, Störungsbehebung
- Für wen: Private, Hausverwaltungen, Gewerbe
- Ablauf von Anfrage bis Abnahme
Referenzen
- Fotos eigener Projekte mit kurzer Beschreibung
- Keine Kundennamen ohne Zustimmung
Anfrage & Kontakt
- Formular mit Feldern für Objektart, Ort, Wunschtermin, Foto-Upload
- Erreichbarkeit und Hinweis, ob es einen Störungsdienst gibt
- Datenschutzhinweis zum Formular
Jobs
- Offene Stellen und Lehrstellen
- Ansprechperson und Bewerbungsweg
Impressum & Datenschutz
- Gewerbe Elektrotechnik, Kammer, Aufsichtsbehörde, Verweis auf GewO
- Datenschutzerklärung inkl. Formular und eingebundener Dienste
So sieht eine Elektrotechniker-Website in echt aus
Klick dich durch Elektrotechnik Krainer, eine Demo-Website für einen erfundenen Betrieb mit allem, was oben steht.
- PV-Rechner
- Service-Finder
- Störungsdienst live
Pflichtangaben für Elektrotechniker
„Elektrotechnik (§ 94 Z 16 GewO 1994)“ ist ein reglementiertes Gewerbe. Zuständig in der Wirtschaftskammer: Landesinnung Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker der WKO Steiermark (Sparte Gewerbe und Handwerk). Zusätzlich zu den allgemeinen Impressum-Angaben gehören auf deine Website:
- Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Steiermark, Landesinnung Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
- Berufsbezeichnung: Elektrotechnik (Gewerbe), verliehen in Österreich
- Verweis auf berufsrechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung (GewO), abrufbar unter www.ris.bka.gv.at
- Aufsichtsbehörde: zuständige Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat am Standort)
- UID-Nummer, sofern vorhanden; Firmenbuchnummer und -gericht, sofern eingetragen
Was sonst noch ins Impressum muss, hängt von deiner Rechtsform ab: Impressum für Einzelunternehmen (EPU) und e.U., Impressum für die GmbH, Offenlegung nach § 25 MedienG und Impressum nach § 24 MedienG.
Kontaktformular und Anfragen: Gilt das Barrierefreiheitsgesetz?
Eine typische Elektriker-Website mit Leistungen, Referenzen und Anfrageformular ist eine Infoseite. Laut WKO gilt das BaFG für reine Infoseiten ohne Bestell- oder Buchungsmöglichkeit nicht; ob ein Kontaktformular allein reicht, ist laut WKO strittig. Bietest du Privatkunden online buchbare Termine (z. B. E-Check) oder einen Shop an, bist du im Anwendungsbereich. Als Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme) bist du bei Dienstleistungen laut Sozialministeriumservice ausgenommen.
Typische Fehler auf Elektrotechniker-Websites
- Du schreibst nur „Elektriker“ ins Impressum, statt dein Gewerbe Elektrotechnik als Berufsbezeichnung samt Staat der Verleihung anzugeben.
- Die Aufsichtsbehörde fehlt oder du nennst die WKO statt der Gewerbebehörde (BH oder Magistrat).
- Deine Telefonnummer steht nur ganz unten im Footer und ist am Handy nicht klickbar.
- Du listest Leistungen wie Photovoltaik oder Alarmanlagen ohne Einsatzgebiet. Kunden wissen nicht, ob du zu ihnen kommst.
- Das Anfrageformular fragt nichts zu Objekt und Ort. Du musst jede Anfrage nachtelefonieren.
- Du zeigst Stockfotos statt eigener Baustellen und Schaltschränke.
- Du bindest Google Fonts oder Karten ohne Einwilligung ein und dein Cookie-Banner fragt nicht wirklich nach.
So macht's Weblux
Weblux baut Websites für Betriebe in Österreich und verkauft nur an Unternehmen. Den ersten Entwurf siehst du in wenigen Minuten, live bist du in unter 7 Tagen. Auftritt kostet €290 Setup und €29 im Monat. Kundenmagnet kostet €490 und €49 im Monat, mit Online-Terminbuchung oder Blog. Kundenmaschine kostet €590 und €59 im Monat, mit Terminbuchung und Blog. Alle Preise netto, zzgl. USt. Du kannst monatlich kündigen.
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Häufige Fragen
Ist Elektrotechnik ein reglementiertes Gewerbe?
Ja. Elektrotechnik steht in § 94 Z 16 der Gewerbeordnung in der Liste der reglementierten Gewerbe. Du brauchst also einen Befähigungsnachweis, um das Gewerbe anzumelden. Für deine Website heißt das: Im Impressum gibst du die Berufsbezeichnung an, den Staat, in dem sie verliehen wurde, und einen Verweis auf die Gewerbeordnung mit Link zu ris.bka.gv.at.
Welche Behörde schreibe ich als Aufsichtsbehörde ins Impressum?
Laut WKO ist das bei Gewerbetreibenden die Gewerbebehörde. Das ist je nach Standort die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat. Die Wirtschaftskammer ist keine Aufsichtsbehörde. Die Kammer gehört als eigener Punkt unter Kammerzugehörigkeit ins Impressum, am besten mit dem Namen deiner Landesinnung. Gemeint ist die Behörde, bei der dein Gewerbe angemeldet ist.
Muss meine Elektriker-Website barrierefrei sein?
Das Barrierefreiheitsgesetz gilt seit 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an Verbraucher, etwa Webshops oder Online-Buchungen. Reine Infoseiten ohne Bestell- oder Buchungsmöglichkeit sind laut WKO nicht erfasst. Ob ein Kontaktformular allein reicht, ist strittig. Als Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme bist du bei Dienstleistungen ausgenommen.
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Jetzt unverbindlich anfragenQuellen
- RIS – GewO 1994 § 94 (reglementierte Gewerbe) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO Steiermark – Landesinnung Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO Dienststellenkontakt – Landesinnung Steiermark (Sparte Gewerbe und Handwerk) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Bundesinnung Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce (FAQ) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Sozialministeriumservice – Allgemeine Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz (abgerufen am 3. Oktober 2026)
Zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026.
