Du arbeitest als gewerblicher Masseur oder gewerbliche Masseurin in der Steiermark, im eigenen Studio, in einer Praxisgemeinschaft oder mobil. Deine Kund:innen suchen Entspannung, einen Ausgleich zum Job oder ein Geschenk. Auf deiner Website wollen sie sehen, welche Massagen du anbietest, wie lange sie dauern, was sie kosten und wann ein Termin frei ist. Der häufigste Fehler in dieser Branche betrifft die Wortwahl. Viele Seiten sprechen von „Heilmassage“ oder „Therapie“. Laut WKO werden gewerbliche Masseure aber nicht zu therapeutischen Zwecken tätig. Es geht um die Steigerung des Wohlbefindens. Massage zu Heilzwecken braucht immer eine Diagnose und Anordnung durch einen Arzt und ist Sache von Heilmasseur:innen nach dem MMHmG. Massage ist laut Gewerbeordnung ein reglementiertes Gewerbe. Hier findest du, welche Seiten du brauchst und was ins Impressum gehört.
Website für Masseure: Was drauf muss, was es kostet
Diese Seiten braucht eine Masseur-Website
Startseite
- Öffnungszeiten
- Telefon als Klick-Link
- Button „Termin buchen“
- Adresse mit Anfahrt und Parkplatz
- Klarer Hinweis: gewerbliche Massage zur Steigerung des Wohlbefindens
Massagen & Preise
- Preisliste als Text
- Dauer pro Massage (30/60/90 Min.)
- Kurze Beschreibung jeder Massageart
- Keine Heilversprechen
Online-Termin
- Buchung nach Massageart und Dauer
- Bestätigung per E-Mail
- Storno-Regel
Gutscheine
- Gutschein online kaufen
- Wert- und Behandlungsgutschein
- Gültigkeit angeben
Über mich
- Foto von dir und dem Raum
- Ausbildung
- Abgrenzung zur Heilmassage, falls relevant
Impressum & Datenschutz
- Pflichtangaben nach § 5 ECG
- Berufsbezeichnung und Landesinnung
- Datenschutzerklärung inkl. Buchungstool
So sieht eine Masseur-Website in echt aus
Klick dich durch Massage am See, eine Demo-Website für einen erfundenen Betrieb mit allem, was oben steht.
- Online-Terminbuchung
- Blog
- Massage-Finder
- Gutscheine
Pflichtangaben für Masseure
„Massage – § 94 Z 48 GewO 1994“ ist ein reglementiertes Gewerbe. Zuständig in der Wirtschaftskammer: Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure der WKO Steiermark (Sparte Gewerbe und Handwerk). Zusätzlich zu den allgemeinen Impressum-Angaben gehören auf deine Website:
- Kammerzugehörigkeit: Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark, Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
- Berufsbezeichnung: gewerblicher Masseur bzw. gewerbliche Masseurin, verliehen in Österreich
- Hinweis auf berufsrechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung 1994 (GewO), abrufbar unter www.ris.bka.gv.at
- Aufsichtsbehörde: örtlich zuständige Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
- Bist du zusätzlich Heilmasseur:in, auch das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG) als berufsrechtliche Vorschrift nennen; dieser Beruf unterliegt nicht der GewO
- Dieselben Angaben vollständig auch auf Instagram, Facebook & Co.
Was sonst noch ins Impressum muss, hängt von deiner Rechtsform ab: Impressum für Einzelunternehmen (EPU) und e.U., Impressum auf Facebook, Instagram, LinkedIn und Co., Offenlegung nach § 25 MedienG und Impressum nach § 24 MedienG.
Online-Terminbuchung, Gutscheine online verkaufen: Gilt das Barrierefreiheitsgesetz?
Kann man bei dir online eine Massage buchen oder einen Gutschein kaufen, ist das laut WKO eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher, die das Barrierefreiheitsgesetz seit 28. Juni 2025 erfasst. Als Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme bist du von den Anforderungen für Dienstleistungen ausgenommen. Eine reine Infoseite ohne Buchung oder Bestellung fällt laut WKO gar nicht darunter. Größere Betriebe, etwa Massageabteilungen mit vielen Angestellten, müssen Buchung und den Weg dorthin barrierefrei gestalten.
Typische Fehler auf Masseur-Websites
- Du bietest „Heilmassage“ oder „Therapie“ an, obwohl du gewerblich und nicht als Heilmasseur:in arbeitest.
- Die Preisliste nennt Preise, aber keine Dauer der Massage.
- Massagearten stehen nur als Name da, ohne kurze Erklärung, was dabei passiert.
- Gutscheine gibt es nur vor Ort, obwohl sie ein beliebtes Geschenk sind.
- Die Telefonnummer ist kein Klick-Link, und während der Massage gehst du nicht ran. Eine Online-Buchung fehlt.
- Stockfotos von Spa-Resorts statt Fotos von deinem eigenen Raum.
- Im Impressum fehlen Berufsbezeichnung, Landesinnung und der Hinweis auf die Gewerbeordnung.
Förderung
- Landesinnung Fußpflege, Kosmetik und Massage der WKO Steiermark: 1/3 der förderbaren Kosten, max. 1.000 Euro je Betrieb.. Details und Bedingungen
So macht's Weblux
Für ein Massagestudio passt meist das Paket Kundenmagnet: €490 Setup und €49 pro Monat, netto, zzgl. USt. Das ist der Auftritt plus Online-Terminbuchung oder Blog. Reicht dir eine Seite ohne Buchung, nimm den Auftritt um €290 Setup und €29 pro Monat, netto, zzgl. USt. Weblux arbeitet nur für Unternehmen. Der erste Entwurf steht nach wenigen Minuten. Live bist du in unter 7 Tagen. Monatlich kündbar.
Preise netto, zzgl. USt. Ich arbeite ausschließlich für Unternehmen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen gewerblichem Masseur und Heilmasseur?
Gewerbliche Massage ist ein reglementiertes Gewerbe nach § 94 Z 48 GewO. Laut WKO arbeiten gewerbliche Masseure nicht zu therapeutischen Zwecken, sondern zur Steigerung des Wohlbefindens. Heilmasseur:innen und medizinische Masseur:innen sind im Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG) geregelt, das nicht der Gewerbeordnung unterliegt. Heilmasseur:innen dürfen auch freiberuflich arbeiten, medizinische Masseur:innen laut WKO nur im Angestelltenverhältnis.
Darf ich als gewerblicher Masseur „Heilmassage“ auf meine Website schreiben?
Das solltest du nicht. Laut WKO werden gewerbliche Masseure nicht zu therapeutischen Zwecken tätig. Bei Massage zu Heilzwecken ist immer eine Diagnose und Anordnung durch einen Arzt erforderlich, und diese Massagen führen Heilmasseur:innen nach dem MMHmG durch. Beschreib deine Leistungen deshalb mit Begriffen wie Entspannung, Wohlbefinden oder Ausgleich. Bist du zusätzlich Heilmasseur:in, trenn beide Angebote klar.
Muss meine Online-Terminbuchung barrierefrei sein?
Das hängt von deiner Betriebsgröße ab. Seit 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz auch für Terminbuchungen, über die ein Verbrauchervertrag angebahnt oder abgeschlossen wird. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Als Ein-Personen-Studio betrifft dich das also in der Regel nicht.
Brauche ich als Masseurin ein Impressum auf Instagram?
Ja. Laut WKO gelten die Informationspflichten des E-Commerce-Gesetzes für jede Form von elektronischen Inhalten, also auch für soziale Medien. Die Angaben müssen auf jedem Profil vollständig sein, mit dem du für deine Massagen wirbst. Dazu gehören Name, Anschrift, Kontakt, Kammerzugehörigkeit, Berufsbezeichnung, der Hinweis auf die Gewerbeordnung und deine Aufsichtsbehörde.
Kostenlosen Entwurf für deinen Betrieb anfragen
Unverbindlich, kein Termin nötig. Du schickst mir ein paar Infos, ich baue dir den ersten Entwurf.
Jetzt unverbindlich anfragenQuellen
- RIS – Gewerbeordnung 1994, § 94 (Reglementierte Gewerbe) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- RIS – Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG), § 1 (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO Wien – Massage (gewerbliche Masseure, Heilmasseure, medizinische Masseure) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure der WKO Steiermark (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure stellt sich vor (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz (ECG) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Informationspflichten des ECG im Webauftritt (Aufsichtsbehörde, Social Media) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce (FAQ) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Barrierefreiheitsgesetz FAQs (Webinar) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Sozialministeriumservice – Allgemeine Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz (abgerufen am 3. Oktober 2026)
Zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026.
