Diese Seite ist für dich, wenn du einen Heurigen oder Buschenschank führst, egal in welchem Bundesland. Deine Gäste wollen online vor allem eines wissen: Ist heute ausg'steckt? Wenn der Kalender vom Vorjahr ist oder auf Facebook andere Zeiten stehen als auf der Website, fahren sie umsonst raus oder gleich woanders hin. Rechtlich ist der Heurige ein Sonderfall. Der bäuerliche Buschenschank ist von der Gewerbeordnung ausgenommen und in Landesgesetzen geregelt. Das wirkt sich auf deine Website aus: Was du an Speisen und Getränken zeigst, muss zu dem passen, was dein Buschenschankgesetz erlaubt, und dein Impressum sieht anders aus als bei einem Gasthaus. Führst du deinen Heurigen mit Gastgewerbe-Berechtigung, gelten wieder andere Regeln. Verkaufst du Wein online, kommen Pflichtangaben nach der Lebensmittelinformationsverordnung und das Rücktrittsrecht dazu. Hier siehst du, welche Seiten ein Heuriger braucht, was ins Impressum gehört, wie du Allergene angibst und worauf du beim Wein-Shop achtest.
Website für Heurige und Buschenschank: Was drauf muss

Diese Seiten braucht eine Heuriger-Website
Startseite
- Ausg'steckt: ja oder nein, gleich ganz oben
- Aktuelle Öffnungszeiten und nächster Ausg'steckt-Termin
- Adresse und Telefonnummer, am Handy klickbar
Ausg'steckt-Kalender
- Alle Ausschankzeiträume des Jahres mit Wochentagen und Uhrzeiten
- Ein Ort, an dem du Termine pflegst; Startseite und Kalender zeigen dasselbe
- Hinweis bei kurzfristigen Änderungen, z. B. wegen Wetter
Speisen & Wein
- Weine mit Sorte, Jahrgang und Ausbauart
- Kalte Speisen und Mehlspeisen, wie es das Buschenschankgesetz deines Landes erlaubt; nur Speisen zeigen, die dein Landesgesetz für den bäuerlichen Buschenschank erlaubt
- Allergeninformation oder Hinweis, dass du vor Ort mündlich darüber informierst
Reservierung & Gruppen
- Wie du reservierst: Telefon, Formular oder Online-Tool
- Angaben für Gruppen: Plätze, Vorlaufzeit, ob Buffet möglich ist
- Datenschutzhinweis zum Formular
Ab-Hof-Verkauf & Shop
- Verkaufszeiten ab Hof und Weinpreise mit Angabe, ob brutto
- Bei Online-Shop: Pflichtangaben zu jedem Wein vor dem Kauf, Rücktrittsrecht, Versandkosten
- Hinweis, dass du Alkohol nicht an Jugendliche abgibst (Jugendschutz)
Anfahrt
- Adresse, Parkplätze, Öffis und Heurigen-Taxi oder Shuttle, falls es das gibt
- Zugang für Rollstuhl und Kinderwagen ehrlich beschreiben
- Karte ohne Einwilligung nur als Bild oder Link
Impressum & Datenschutz
- Angaben nach § 5 ECG für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
- Offenlegung nach Mediengesetz
- Datenschutzerklärung inkl. Formular, Shop und eingebundener Dienste
Pflichtangaben für Heurigen
Der bäuerliche Buschenschank ist von der Gewerbeordnung ausgenommen (§ 2 Abs. 1 Z 5 GewO) und in den Buschenschankgesetzen der Länder geregelt. Ansprechpartner ist die Landwirtschaftskammer deines Bundeslandes. Führst du deinen Heurigen dagegen mit einer Gastgewerbe-Berechtigung, ist das ein Gewerbe: Dann bist du Mitglied der Wirtschaftskammer (Fachgruppe Gastronomie), und für das Impressum gelten die Regeln für Gewerbebetriebe. Zusätzlich zu den allgemeinen Impressum-Angaben gehören auf deine Website:
- Name der Betriebsführerin oder des Betriebsführers; bei Gesellschaften die Firma
- Anschrift des Betriebs, Telefon und E-Mail-Adresse
- Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, sofern eingetragen; UID-Nummer, sofern vorhanden
- Hinweis auf den bäuerlichen Buschenschank nach dem Buschenschankgesetz deines Bundeslandes, mit Link zu www.ris.bka.gv.at (empfohlen, Pflicht ist rechtlich nicht eindeutig)
- Landwirtschaftskammer deines Bundeslandes als zuständige Interessenvertretung (empfohlen)
- Bei Heurigen mit Gastgewerbe-Berechtigung: Gewerbe, Wirtschaftskammer (Fachgruppe Gastronomie), Gewerbebehörde und Verweis auf die GewO
- Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: Name, Unternehmensgegenstand, Wohnort oder Sitz
Was sonst noch ins Impressum muss, hängt von deiner Rechtsform ab: Impressum für Einzelunternehmen (EPU) und e.U., Impressum für OG und KG, Offenlegung nach § 25 MedienG und Impressum nach § 24 MedienG, Impressum auf Facebook, Instagram, LinkedIn und Co..
Online-Shop, Gutscheine online verkaufen: Gilt das Barrierefreiheitsgesetz?
Eine Heurigen-Website mit Ausg'steckt-Kalender, Speisen und Anfahrt ist eine Infoseite. Laut WKO gilt das BaFG für reine Infoseiten ohne Bestell- oder Buchungsmöglichkeit nicht. Verkaufst du Wein über einen Online-Shop an Privatkunden, bist du grundsätzlich im Anwendungsbereich (§ 2 Abs. 2 Z 6 BaFG). Laut WKO zählen auch Websites mit Buchungsmöglichkeit dazu; ob eine kostenlose Tischreservierung schon reicht, ist nicht geklärt. Als Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme) bist du bei Dienstleistungen ausgenommen (§ 6 Abs. 1 BaFG). Unabhängig davon gelten für einen Shop das Rücktrittsrecht nach dem FAGG und die Pflichtangaben nach der Lebensmittelinformationsverordnung.
Typische Fehler auf Heuriger-Websites
- Der Ausg'steckt-Kalender ist vom Vorjahr. Gäste stehen vor verschlossenem Tor.
- Auf Startseite, Kalender und Facebook stehen unterschiedliche Öffnungszeiten.
- Die Speisekarte auf der Website zeigt Gerichte oder Getränke, die ein bäuerlicher Buschenschank nach § 2 GewO und dem Buschenschankgesetz deines Landes nicht anbieten darf.
- Der Online-Shop zeigt beim Wein keinen Allergenhinweis (z. B. Sulfite) und keinen Alkoholgehalt, obwohl diese Angaben vor dem Kauf verfügbar sein müssen.
- Das Impressum fehlt ganz, weil der Betrieb „nur ein Heuriger“ ist. Auch ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb mit Website braucht die Angaben nach § 5 ECG.
- Die Website bezeichnet den Buschenschank als Gasthaus oder Restaurant. Das NÖ Buschenschankgesetz verbietet Kennzeichnungen, die einen Gastgewerbebetrieb vortäuschen.
- Die Anfahrt ist eine eingebettete Google-Karte, die ohne Einwilligung Daten überträgt.
So macht's Weblux
Weblux arbeitet ausschließlich für Unternehmen, auch für bäuerliche Betriebe. Wir bauen den Ausg'steckt-Kalender so, dass Startseite und Kalender dieselben Termine zeigen. Karten und Schriften binden wir ohne Dienste von Dritten ein. Ob dein Speisenangebot zum Buschenschankgesetz passt, klärst du am besten mit deiner Landwirtschaftskammer.
Preise netto, zzgl. USt. Ich arbeite ausschließlich für Unternehmen.
Häufige Fragen
Braucht ein Heuriger eine Gewerbeberechtigung?
Der bäuerliche Buschenschank nicht. § 2 Abs. 1 Z 5 GewO nimmt ihn von der Gewerbeordnung aus. Erlaubt ist der Ausschank von eigenem Wein, Obstwein, Most, Saft und selbstgebrannten Getränken, dazu kalte Speisen nach dem Herkommen im Bundesland. Die Details, etwa welche Speisen erlaubt sind, regeln die Buschenschankgesetze der Länder; lies das Gesetz deines Bundeslandes. Willst du mehr anbieten, brauchst du eine Gastgewerbe-Berechtigung und wirst Mitglied der Wirtschaftskammer.
Was muss ins Impressum meiner Heurigen-Website?
Auch für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gilt § 5 ECG: Name oder Firma, Anschrift und E-Mail-Adresse (eine Telefonnummer ist empfehlenswert), Firmenbuchnummer und UID-Nummer, sofern vorhanden. Ob du zusätzlich die Landwirtschaftskammer und das Buschenschankgesetz nennen musst, ist rechtlich nicht eindeutig. Es schadet aber nicht und schafft Klarheit. Mit Gastgewerbe-Berechtigung nennst du Gewerbe, Wirtschaftskammer, Gewerbebehörde und die GewO. Die Offenlegung nach Mediengesetz gehört immer dazu.
Muss ich Allergene auf der Website angeben?
Im Heurigen selbst musst du über Allergene in Speisen und Getränken informieren, schriftlich oder mündlich. Bei mündlicher Information braucht es einen gut sichtbaren Hinweis und eine Schulung. Auf der Website ist das bei einer reinen Speisenübersicht nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber ein Buchstabencode hilft Gästen. Verkaufst du Wein online, müssen laut WKO die Pflichtangaben samt Allergenen wie Sulfite schon vor dem Kauf auf der Seite stehen.
Was gilt, wenn ich Wein über die Website verkaufe?
Dann schließt du Fernabsatzverträge mit Verbrauchern. Nach § 11 FAGG können diese binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten, darüber musst du informieren. Laut WKO müssen bei Wein vor dem Kauf unter anderem Bezeichnung, Allergene, Nennvolumen und Alkoholgehalt sichtbar sein. Gib Preise eindeutig als Bruttopreise an.
Darf ich auf der Website „Gasthaus“ oder „Restaurant“ schreiben?
Als bäuerlicher Buschenschank solltest du das vermeiden. Das NÖ Buschenschankgesetz verlangt etwa, dass die Kennzeichnung keinen gewerblichen Gast- und Schankbetrieb vortäuschen darf. In anderen Ländern gelten eigene Regeln. Schreib also Heuriger oder Buschenschank und zeig nur, was du tatsächlich ausschenken darfst. Wie streng dein Land ist, erfährst du bei deiner Landwirtschaftskammer.
Kostenlosen Entwurf für deinen Betrieb anfragen
Unverbindlich, kein Termin nötig. Du schickst mir ein paar Infos, ich baue dir den ersten Entwurf.
Jetzt unverbindlich anfragenQuellen
- § 2 GewO 1994 – Ausnahmen, Abs. 1 Z 5 und Abs. 9 Buschenschank (RIS) (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- NÖ Buschenschankgesetz (RIS Landesrecht) (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- BMLUK – Heurigenkultur (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- LFI Österreich / Landwirtschaftskammer – Rechtliches zum bäuerlichen Buschenschank (Broschüre) (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- LK Wien – Grundberatung Direktvermarktung/Wiener Heurigen und Buschenschank (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- WKO – EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und Wein, inkl. Fernabsatz nach Art. 14 (Merkblatt 2014) (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- WKO – Allergene und Allergenkennzeichnung (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- § 11 FAGG – Rücktrittsrecht (RIS) (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- § 5 ECG – Allgemeine Informationspflichten (RIS) (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023 – authentischer Text (RIS) (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- WKO – Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce (FAQ) (abgerufen am 14. Oktober 2026)
Zuletzt geprüft am 14. Oktober 2026.